§ 21 - Satzung über die Festsetzung von Parkgebühren für öffentliche Straßen (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Die Gebührenregelung der Stadt Schwäbisch Hall für öffentliche Straßen vom 28. Juni 2001 muss auf Grund einer Änderung des Straßenverkehrsrechts als Satzung erlassen werden.
In diesem Zusammenhang soll die Höchstparkdauer für die neu hinzugekommene Fläche Im Lindach auf 120 Minuten erhöht werden. Der Parkplatz Im Lindach wird deshalb Zone III.
Der neue Parkscheinautomat Am Gänsberg sollte, wie die unmittelbar daneben liegende Lange Straße, der Zone III zugeordnet werden.
Eine Erhöhung der Parkgebühren ist nicht vorgesehen.
Anlage: Satzung
Beschluss:
Die beigefügte Parkgebührenregelung wird als Satzung beschlossen. Die bisherige Rechtsverordnung tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
(einstimmig - 29 -)