§ 156 - Stationäres Hospiz für Erwachsene (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

- Stadträtin Rabe verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

siehe BSSK vom 19.06.17

In der Sitzungsvorlage 162/17 hat die Verwaltung die Entwicklung einer stationären Hospizeinrichtung für Erwachsene aufgezeigt und informiert, dass die Stadt das Anwesen „Bier“ als kommunalen Anteil eines stätionären Hospizes einbringen könnte.

Am 05.07.2017 hat OB Pelgrim mit Vertretungen der Fraktionen des GR, Evangelischem Diakoniewerk und Krebsverein Schwäbisch Hall e. V. das Gelände „Bier“ besucht. Es bestand großes Einvernehmen, eine Teilfläche des ca. 6.000 qm großen Anwesens „Bier“ mit ca. 2.000 qm für eine stationäre Hospizeinrichtung in Schwäbisch Hall einzubringen. Hierbei ist an das Ateliergebäude und Freiflächen gedacht.

Am 12.07.2017 fand ein Stadtteilgespräch unter Teilnahme von Oberbürgermeister Pelgrim, Erstem Bürgermeister Klink, dem Verein Stadtteilarbeit Teurershof/Heimbachsiedlung und interessierten Bürgerinnen und Bürgern im „Heim Schöneck“ statt, um sich hinsichtlich der Entwicklungen der Siedlungen Teurershof/Heimbach und Breiteich auszutauschen.

Als Träger einer stationären Hospizeinrichtung wird ein Trägerverein angestrebt, bestehend aus kommunalen Einrichtungen, Evangelische Diakoniewerk, Hospizverein u. a.. Der Krebsverein Schwäbisch Hall e. V. hat bereits eine Anschubfinanzierung von 50.000 € für 4 Jahre, insgesamt 200.000 €, in Aussicht gestellt.

Um die Entwicklung einer stationären Hospizeinrichtung für Erwachsene weiter zu entwickeln, ist es erforderlich, bauliche und konzeptionelle Voraussetzungen zu schaffen. Auch gilt es, die weiteren Flächen am Anwesen „Bier“ konzeptionell hinsichtlich Ihrer künftigen Nutzungsmöglichkeiten und der hierfür erforderlichen Erschließung in diese Betrachtung einzubeziehen.

 

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erläutert, dass das Thema viele Facetten habe. Eine Facette sei das Thema „Hospiz“ im generellen Sinne. Hier sei ein großer Bedarf gegeben. Es gebe derzeit eine „Lücke“ im Landkreis. Viele würden im Bedarfsfall nach Ellwangen gehen. Der Kreistag habe sich das Thema selbst gesetzt. Im Landkreis werde auch gesucht. Jedes Angebot sei gut. Entscheiden müsse dies letztlich der Träger. Wenn es sich um einen weltanschaulich gebundener Träger handle, wäre das aus seiner Sicht sehr in Ordnung. Da gehöre das Ganze auch hin. Für die Stadt gehe es um die Immobilie. Es habe eine Begehung mit den Fraktionen stattgefunden. Die Immobilie sei ziemlich groß. Vorgesehen seien nur 8 Betten. Ein Platzmangel herrsche am Standort nicht. Ob der Standort darüber hinaus für weitere Nutzungen geeignet sei, sei die Frage. Es gab eine Stadtteilversammlung auf dem „Teurershof“. Bei dieser Stadtteilversammlung sei das Hospiz kein großes Thema gewesen, da der Hof „Bier“ für die Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohner etwas außerhalb des Kommunikationskreises liege. Die Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohner haben sich sehr dafür interessiert, ob es dort ein Cafe, eine Postfiliale, einen Arzt, eine Boutique, eine Bäckerei oder einen Versammlungsraum geben werde. Für den Hof „Bier“ habe sich wenig „Echo“ gezeigt. Es gab auch Stimmen, welche die Auffassung vertraten, dass man den Hof „Bier“ dringend vorrätig halten müsse. Dieser sei sehr groß. Hier sei immer noch Platz genug. Man sollte das „Ding“ mal laufen lassen. Entscheidend werde der Träger sein. Für diese Frage sei der Gemeinderat jedoch nicht zuständig. Für den Gemeinderat gehe es um die baurechtliche Zulässigkeit. Hier könne man nach Ansicht von Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt ein positives Vorzeichen setzen.

Stadtrat Kaiser führt aus, dass man in heutiger Sitzung noch nicht soweit sei um über die Trägerschaft debattieren zu können. Zunächst gehe es um die grundsätzliche Eignung. Seine Fraktion werde eine Untersuchung unterstützen. Wenn man diese Überlegungen anstelle, müsse man einen Blick darauf richten, was mit dem Rest des großen Geländes gemacht werden kann. Dies gehöre grundsätzlich überlegt.

Stadträtin Herrmann erläutert, dass sich ihre Fraktion schon seit vielen Jahren mit dem Thema beschäftige. Schwäbisch Hall sei der richtige Standort. Benachbarte Hospize befinden sich in Weinsberg, Würzburg, Ellwangen und Backnang. Schwäbisch Hall liege in der Mitte des bislang „unversorgten“ Gebiets. Ihre Fraktion sei auch der Meinung, dass sich ein Hospiz für diese Region tragen werde. Man könne sich die Hofstelle „Bier“ als möglichen Standort vorstellen. Stadträtin Herrmann führt aus, überrascht gewesen zu sein, dass sich der Stadtteilverein positiv ausgesprochen habe. Eine Einbindung des Stadtteilvereins in die weitere Planung sei gewünscht. Man könne sich ein Hospiz mit Aktivitäten aus dem Stadtteilverein gut vorstellen. Dies könne eine große Bereicherung sein. Es werde begrüßt, dass man die Angelegenheit näher prüfen möchte. Ihre Fraktion trage insofern den Beschlussantrag mit.

Stadtrat Sakellariou wirft ein, dass „acht Betten“seiner Erinnerung nach, eine Größe darstelle, welche einen Bereich abdecke, der größer als der Landkreis Schwäbisch Hall sei. Es wird nach dem Einzugsbereich für das Standortkonzept gefragt.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass man im Jahre 2011 von 50.000 Einwohnern pro Bett ausgegangen sei. Heute sei dies durch die Veränderung der demographischen Struktur etwas anders in der Beurteilung. Auch ergreife der gesellschaftlichen Wandel zunehmend die Familienstrukturen. Als Beispiel hierfür wird die Veränderungen in der Nachfrage der Urnenbestattung im Vergleich zur traditionellen Erdbestattung angeführt. Hier erfolgte innerhalb weniger Jahre eine völlige Veränderung der Nachfrage. Oberbürgermeister Pelgrim vertritt die Ansicht, dass der Wunsch in einem Hospiz zu sterben, da sei, sofern man zu Hause keine familiäre Unterstützung habe. Die Anzahl der notwendigen Einwohner pro Platz schrumpfe durch Verhaltensänderungen erheblich. Dem trage der Gesetzgeber Rechnung, in dem er den Gedanken in einer hohen Förderzusage aufgreift. 95 % der förderfähigen Kosten werden hiernach übernommen. Selbstverständlich gebe es eine Ausstrahlung in Richtung des Hohenlohekreises. Es gebe ohnehin eine freie Platzwahl. Insofern ist die Umgebung, die Betreuungssituation und die Qualität des Hospizes entscheidend. Die geographische Lage in Verbindung mit der Westumfahrung sei auch für Angehörige aus dem Hohenlohekreis attraktiv. Auch die ÖPNV-Anbindung sei gegeben.

Stadtrat Preisendanz erkundigt sich, ob es einen fachlichen Grund gebe wonach ein Kinderhospiz von einem Hospiz für Erwachsene räumlich zu trennen ist.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass sich beide Einrichtungen „Hospiz“ nennen. Ein Kinderhospiz sei jedoch kein „Sterbehaus“. Ein Kinderhospiz sei ein ambulantes Haus, welches Möglichkeiten zur Betreuung in der entsprechenden Phase bietet. Das gegenwärtig diskutierte stationierte Hospiz sei im Grunde ein Platz, wo Menschen am Ende sterben. Konzeptionell könne man die beiden Einrichtungen nebeneinander sehen. Es gebe jedoch auch erste Initiativen, derartige Konzepte miteinander zu verbinden.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf einer Teilfläche des Anwesens „Bier“ die Möglichkeit einer stationären Hospizeinrichtung für Erwachsene in räumlicher und konzeptioneller Hinsicht zu untersuchen und zu berichten.
(einstimmig -29)

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