§ 177/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Vergabe der Rohbau- und Abbrucharbeiten für das Objekt Aschenhausweg 41; hier: Bekanntgabe Eilentscheidung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Für das o. g. Bauvorhaben wurde das Gewerk Rohbau- und Abbrucharbeiten öffentlich ausgeschrieben.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurde nur von der Fa. Hermann Fuchs aus Ellwangen ein Angebot in Höhe von 206.849,31 € abgegeben. Die Kostenschätzung für dieses Gewerk belief sich im Vorfeld unter Berücksichtigung der Fertigteilplatten für den Laubengang (ursprünglich beim Gewerk Stahlbau veranschlagt) auf 157.442,95 €. Die große Abweichung in Höhe von - 49.406,36 € erklärt sich dadurch, dass in der Kostenschätzung des bauleitenden Architekten bestimmte notwendige Positionen noch nicht enthalten sind, jedoch mit ausgeschrieben waren.

Diese Positionen betreffen:

Angebotssumme

Zwischenboden, Schalung und tragende Konstruktion

20.102,86 € brutto

Abdichtungs- und Kanalarbeiten sowie Regie

33.586,12 € brutto

Summe

53.688,98 € brutto

In der Sitzung des Hospitalausschusses am 06.06.2016 erfolgte die Vergabe der Rohbau- und Abbrucharbeiten für das Objekt Aschenhausweg 41 auf Grundlage des eingereichten Angebots zum Angebotspreis von 206.849,31 € an die Firma Hermann Fuchs aus Ellwangen (einstimmig - 13 -).

Vor der Ausschreibung fanden für die Ermittlung der statischen Verhältnisse Untersuchungen im Tragwerk und Vor-Ort-Termine mit dem Statiker statt. Nach den ersten Erkenntnissen und den Erfahrungswerten des Statikers wurden dann für die Aufstockung Maßnahmen beschrieben und definiert, die der Architekt als Grundlage für die Ausschreibung hernahm.
Die Idee war, das bestehende Dachgeschoss abzubrechen, ebenso den vorhandenen Estrich auf der Hohlkörperdecke (aus Gewichtsgründen wäre dann ein Gußasphalt-Estrich eingebaut worden). Im Bereich der Außenwände waren Ortbetonüberzüge vorgesehen.

Nachdem die Ausschreibung bereits auf dem Markt war, wurde die Werkplanung für die Statik erstellt. Dadurch ergaben sich komplette Änderungen. Anstatt nur Ortbetonüberzügen auf den Außenwänden, entstehen diese nun auf allen tragenden Wänden. Zusätzlich muss auf diesen Oberzügen eine Betonplatte d = 14 cm erstellt werden, um die Lasten des Obergeschosses auf die Oberzüge zu verteilen.
Die aus statischen Gründen notwendige Umplanung führt zu einem Nachtragsanspruch der Fa. Fuchs. Mit der Fa. Fuchs wurde für den Nachtrag eine Pauschale in Höhe von 40.000 € netto verhandelt. Dieser Betrag wird für angemessen beurteilt.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim am 06.09.2016 folgende Eilentscheidung:
Die Vergabe der Rohbau- und Abbrucharbeiten für das Objekt Aschenhausweg 41 wird auf Grundlage des eingereichten Angebots zum Angebotspreis von 206.849,31 € brutto zuzüglich des notwendig gewordenen Nachtrages über Betonarbeiten in Höhe von 47.600,00 € brutto an die Firma Hermann Fuchs aus Ellwangen vergeben.

Von der Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.

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