§ 129/5 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen: Verkauf von städtischen Grünflächen (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass der Gemeinderat die Verwaltung zum Verkauf der Grünflächen, die an die Grundstücke von Privateigentümern angrenzen, bzw. zum Abschluss von Dienstbarkeiten (z. B. Verpachtungen) bevollmächtigt hat.
Der VFA sei regelmäßig über die Verkäufe zu informieren.
Über diesen Beschluss hinausgehende Veräußerungen müssen dem Ausschuss zur Genehmigung vorgelegt werden.