§ 66/4 - Verschiedenes: Demonstrationen zu der Wehrmachtsausstellung in Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

s. a. GR 21.05.03, § 59

Stadtrat H. Baumann regt an, die Innenstadt besser zu schützen. Er bittet um Prüfung, ob die Marschroute der Demonstrationszüge nicht anders verlaufen könne, da die Bevölkerung und die Geschäfte der Innenstadt nicht damit konfrontiert werden sollten und müssten.

Oberbürgermeister Pelgrim gibt diesem Ansinnen Recht, teilt aber auch mit, dass das Versammlungsrecht ein sehr hoch zu bewertendes Grundrecht sei, das nicht ohne weiteres eingeschränkt, beschnitten oder gar versagt werden könne und dürfe. Er sagt jedoch zu, im Falle einer weiteren Demonstration alle Möglichkeiten genau zu prüfen, um die Bevölkerung und die Geschäftswelt zu schützen und vor Schaden zu bewahren.

Meine Werkzeuge