§ 55 - Eröffnungsbilanz des Werkhofs zum 01.01.2003 und Übernahme der Anlagewerte von der Stadt (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Ab dem 01.01.2003 wird der Werkhof als Eigenbetrieb geführt. Nach dem Eigenbetriebsgesetz ist die kaufmännische Buchführung vorgeschrieben. Aus diesem Grund muss zu Beginn eine Eröffnungsbilanz aufgestellt werden.
Der Werkhof hat jetzt sämtliche Anlagenwerte erfasst.
I. Aktiva
Sachanlagen: | Grundstücke | 294.108, -- € |
Es handelt sich dabei um die Grundstücke Daimlerstr. 2 (Werkhof)und Breiteichstr. 97-99 (Anzuchtbetrieb). Weitere Grundstücke werden in den Eigenbetrieb nicht eingebracht.
Die Grundstückswerte richten sich nach dem Wert zum Zeitpunkt der Bereitstellung. | ||
Anzuchtbetrieb Betriebsgebäude Werkhof Büroerweiterung Solartankstelle Salzlagerhalle mit Schuppen | 233.393, -- € 487.437, -- € 371.139, -- € 22.896, -- € 597.445, -- € | |
Die Gebäudewerte sind auf der Basis des Herstellungsaufwands abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen ermittelt. | ||
Fahrzeuge Geräte und Maschinen Vorräte | 959.962, -- € 339.201, -- € 122.000, -- € | |
Anlagenwerte zum 01.01.2003 Werkhof (Restbuchwerte) | 3.427.581, -- € |
Außerdem wurden ab 01.01.2003 das Friedhofswesen in den Werkhof integriert. Die schon seither in der Anlagenbuchhaltung bestehenden Werte der Friedhöfe werden in die Eröffnungsbilanz übernommen. | ||
Grundstücke Außenanlagen Betriebsgebäude Betriebs- und Geschäftsausstattung | 448.278, -- € 5.161.229, -- € 1.002.604, -- € 187.920, -- € | |
Anlagenwerte zum 01.01.2003 Friedhöfe | 6.800.031, -- € |
Die Stadt überträgt somit Anlagenwerte in Höhe von insgesamt auf den Eigenbetrieb Werkhof. | 10.227.612, -- € |
In der Eröffnungsbilanz ist dieser Betrag als Summe im Aktiva übernommen worden.
II. Passiva
Nach dem Eigenbetriebsgesetz ist der Eigenbetrieb mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten. Die Höhe des Stammkapitals ist in der Betriebssatzung festzusetzen. In der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Werkhof ist in § 3 festgelegt: Als Stammkapital wird ein Betrag festgesetzt, der 30 % des Restbuchwertes der übernommen Anlagegüter ausmacht. | |
Nach dieser Bestimmung müsste dem Werkhof als Stammkapital ein Betrag von zur Verfügung gestellt werden. Er hätte dann Darlehen der Stadt in Höhe von zu übernehmen. Im Haushaltsplan 2003 ist jedoch eine Übertragung von städt. Krediten auf den Werkhof in Höhe von vorgesehen. Wenn der Werkhof entsprechend der Bestimmung seiner Betriebssatzung mit 30 % Stammkapital ausgestattet wird, muss die Stadt zusätzliche Zinsen und Tilgungen aus knapp 3.000.000 € übernehmen. Das führt zu Mehrkosten von ca. | 3.068.283 €
300.000 €/Jahr |
Diese zusätzliche Belastung ist im Haushaltsplan der Stadt nicht veranschlagt.
Das Mindest-Stammkapital bei Gründung einer GmbH beträgt 25.000 €. An diese gesellschaftsrechtliche Bestimmung wird die Festlegung eines angemessenen Eigenkapitals bei Eigenbetreiben angelehnt. Verwaltung und Betriebsleitung einigten sich, das Stammkapital für den Werkhof auf 50.000 € festzusetzen. Die Betriebssatzung des Werkhofs muss dazu in § 3 bezüglich der Eigenkapitalausstattung entsprechend geändert werden. | |
Die Passivseite sieht dann folgendermaßen aus: Stammkapital Übernahme von Darlehen der Stadt Schwäbisch Hall | 50.000 € 10.177.612 € |
Summe Passiva | 10.227.612 € |
Beschluss:
Der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Werkhof zum 01.01.2003 wird einstimmig - 31 - zugestimmt.