TOP 12.2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1211-03,„Freiflächenphotovoltaikanlage Hintere Teile Gailenkirchen“; hier: Aufhebungsbeschluss (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 42/23
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 22.07.2020 (§ 137, öffentlich) den Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1211-03 „Freiflächenphotovoltaikanlage Hintere Teile Gailenkirchen“ beschlossen. Damit sollte dem Eigentümer des Flurstücks 1993 am nördlichen Gemarkungsrand von Gailenkirchen ermöglicht werden, den baurechtlichen Rahmen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage des als Ackerfläche genutzten Grundstücks zu schaffen.
Im Laufe des Verfahrens ergaben sich erhebliche rechtliche Hindernisse gegen die geplante Nutzung der Fläche. Dies war insbesondere die Lage im Regionalen Grünzug und der fehlende direkte räumliche Zusammenhang zu vorhandenen linear landschaftsprägenden Infrastruktureinrichtungen. Die etwa 300 m entfernte Bahnlinie war hierfür zu weit entfernt, so dass der Regionalverband die Voraussetzungen für einen Ausnahmetatbestand als nicht gegeben bewertete.
Der Vorhabenträger hat inzwischen mit Antrag vom 16.12.2022 erklärt, dass er das Projekt unter diesen Voraussetzungen an dieser Stelle beendet. Eine Weiterführung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens ist daher nicht mehr erforderlich. Aus formellen Gründen muss das bereits begonnene Bebauungsplanverfahren durch Beschluss aufgehoben werden.
Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat in seiner Sitzung am 16.02.2023 mehrheitlich zugestimmt.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag Vorhabenträger auf Aufhebung
Anlage 2: Orientierungsplan
Anlage 3: Lageplan Geltungsbereich
Beschlussfassung:
Gemäß § 1Abs 3 und § 2Abs. 1 BauGB werden die Beschlüsse vom 22.01.2020 (BPA) und 06.02.2020 (GR) Planungsermächtigung, 13.07.2020 (BPA) und 22.07.2020 (GR) Wechsel des Vorhabenträgers und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Hintere Teile Gailenkirchen“ Nr. 1211-03 aufgehoben.
(einstimmig - 30)