§ 233 - Verkauf von Bauplätzen in Verbindung mit der geplanten Veränderung der Eigenheimzulage (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe VFA vom 09.12.02

Beschluss:

Im Hinblick auf die geplante Veränderung der Eigenheimzulage wir die Verwaltung bevollmächtigt, auf der Grundlage der bis zum 31.12.2002 vorliegenden Anträge rechtskräftige Kaufverträge abzuschließen. Der Verkauf erfolgt auf der Grundlage der Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Stadt, den allgemein gültigen Kaufpreisen und den bei der Stadt üblichen Zuteilungskriterien.

Diese Vollmacht ist befristet bis zum 31.12.2002.

(einstimmig - 32 -)

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