§ 113 - Abmangelregelung mit den kirchlichen und freien Kindergartenträgern (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe VFA vom 14.05.01

Beschluss:

  1. Für das Jahr 2001 bleibt die Abmangelförderung bei 80 %.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Gemeinderates und je einem Vertreter der nichtstädtischen Kindergartenträger, Kriterien für eine Neuordnung (neue Vereinbarungen) der Förderung der kirchlichen und freien Träger ab dem Jahr 2002 zu entwickeln.
(einstimmig - 34 -)
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