§ 31 - Aufstellung des Bebauungsplans „Mittelhöhe III“ in Hessental; hier: Erneuter Entwurfsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nachdem alle im Neubaugebiet „Mittelhöhe II“ gelegenen Bauplätze verkauft sind und nach wie vor eine große Nachfrage - insbesondere für Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser - besteht, hat die Verwaltung im Oktober 2000 die Planung des nächsten Bauabschnitts „Mittelhöhe III“ vorgeschlagen und dem Gemeinderat einen entsprechenden Entwurf vorgestellt.

Leider zeigte sich in der Folgezeit, dass zwei dringend benötigte Grundstücke nicht erworben werden können. Der vorgestellte Entwurf lässt sich daher nicht weiter verfolgen und muss vollständig überarbeitet werden.

Nach dem geänderten städtebaulichen Gesamtkonzept werden auch die Plangebietsgrenzen des Baugebietes „Mittelhöhe III“ vollständig verändert. Das Bebauungsplanverfahren muss daher noch einmal neu begonnen werden.

Der nun als Entwurf vorliegende Bebauungsplan „Mittelhöhe III“ erstreckt sich von der Bühlertalstraße bis zur Kühläcker, die das Neubaugebiet „II“ im Norden begrenzt. Im Osten reicht das Plangebiet bis zu den früher von den Amerikanern genutzten großvolumigen Wohnblöcken. Im Westen wird es von den Flurstücken 210 und 152 begrenzt. Das Areal umfasst eine Fläche von ca. 5,0 ha. Bei einer angestrebten Siedlungsdichte von 60 Einwohner pro ha ist mit einem Zuwachs von ca. 300 Personen zu rechnen.

Um die Wohngebiete Schlichtweg, Landhegstraße und Hirtengasse nicht durch zusätzlichen Erschließungsverkehr zu belasten, soll das Neubaugebiet einen neuen Anschluss an die Bühlertalstraße erhalten. Diese Straße soll gleichzeitig die zentrale Zufahrt zum Gesamtgebiet Mittelhöhe bilden.

Aufgrund der momentan nicht zu realisierenden Grundstückskäufe zweigen von dieser zukünftigen Straßentrasse interne Erschließungsstraßen ab, die das Baugebiet „Mittelhöhe III“ erschließen.

Ferner sollen der Schlichtweg und die Kühläcker nach Südwesten verlängert werden. Diese beiden Straßenachsen werden durch drei parallel von Nordwesten nach Südosten verlaufende Straßen verbunden. So können kleinere innere Ringverbindungen entstehen.

Parallel zur L 1060 ist eine Stichstraße geplant, die in eine Wendeplatte mündet.

Das Straßensystem erschließt eine Gemengelage aus einigen wenigen zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern und zum größten Teil ein- und zweigeschossigen Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern. Es soll eine harmonisch verlaufende Abstufung von den vorhandenen dreigeschossigen Wohnblocks über die geplanten zweigeschossigen Wohngebäuden, Doppel- und Reihenhäusern hin zu den eingeschossigen Einfamilien- und Doppelhäusern erreicht werden. Wichtig erscheint es, in den zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern auch Möglichkeiten für das Gebiet versorgende Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe sowie soziale Einrichtungen, wie z. B. einen Kindergarten, zu schaffen. Es entstehen ca. 55 Bauplätze.

Die Größe geht von ca. 300 m² bis ca. 1.500 m² für die Mehrfamilienhäuser. Entsprechend der vorhandenen Siedlungsstruktur sollen die Gebäude Satteldächer erhalten. Für Reihenhäuser können entsprechend dem Bebauungsplan Mittelhöhe II alternativ Pultdächer zugelassen werden.

Im Rahmen der Vorstellung des ersten Planentwurfes wurde kritisch darauf hingewiesen, dass nicht alle Gebäude in konsequenter Ost-West-Anordnung vorgesehen sind. Hierdurch seien die Möglichkeiten zur effizienten Nutzung der Sonnenenergie nicht mehr gewährleistet.

Die Verwaltung hat diese Hinweise auf der Grundlage der neuesten Untersuchungsergebnisse überprüft. Zwischenzeitlich wurde von der Landesregierung eine Broschüre veröffentlicht, die Hinweise zu Fragen der Solarisierung gibt. Den Mitgliedern des Gemeinderates wurde ein Exemplar dieser Broschüre bereits im vergangenen Jahr zur Information übersandt. Nach den jüngsten Untersuchungen spielt die Stellung der baulichen Anlage bei weitem keine so gravierende Rolle wie ursprünglich angenommen. Abweichungen vom Idealwinkel von bis zu 45 Grad bedeuten lediglich eine Reduzierung der Energiegewinnung von etwa 5 %. Aus der Sicht der Fachleute ist diese geringe Einbuße durchaus vertretbar. Die Fachwelt bestätigt weiterhin, dass die Unterbringung von Solaranlagen an senkrechten Fassadenteilen ebenfalls noch wirtschaftlich ist. Eine stärkere Reduzierung der

Effizienz ist langfristig durch die Vegetation zu erwarten. Großkronige Bäume bedeuten eine eingehende Verschattung der Siedlungsteile und somit auch eine Verschlechterung der Sonnenenergienutzung. Es ist, wie eindeutig belegt wird, nicht unbedingt erforderlich, dass die Gebäude in strenger Ost-West-Ausrichtung stehen. Aus Sicht der Stadtplanung wäre dies auch nicht vertretbar, da dann sämtliche Neubaugebiete innerhalb einer einheitlichen Konfiguration ausgerichtet werden müssten. Ob dieser Weg richtungsweisend ist, wird von der Bauverwaltung bezweifelt. Die vorgeschlagene städtebauliche Anordnung in der Mittelhöhe ist ein Kompromiss zwischen der eigenständigen städtebaulichen Figur einer Siedlung, die somit auch eine bessere Identifikation der Bewohner mit ihr ermöglicht, und den anerkannten Belangen der Energienutzung, die von der Verwaltung nachdrücklich vertreten werden. Es sollen möglichst viele Teilnehmer für die Nutzung der Sonnenenergie gewonnen und gleichzeitig ein solides, ökologisch richtungsweisendes, aber auch wirtschaftlich vertretbares Nahwärmenetz aufgebaut werden.

Treten im weiteren Verfahren keine unerwarteten Probleme bzw. Schwierigkeiten bei den Erschließungsarbeiten auf, so ist ein Baubeginn für die Gebäude frühestens im Sommer 2002 möglich.

Das Plangebiet soll die Bezeichnung „Mittelhöhe III“ erhalten.

Stadtplaner Neumann erläutert das Vorhaben am Plan.

Stadtrat Unser spricht sich dafür aus, künftig stets so zu planen, dass die Solar-Energie vorrangig und effektiv nutzbar ist.

Beschluss:

Nach weiter kurzer Aussprache hierzu wird einstimmig - 18 - folgender Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst:

Der Bezeichnung des Bebauungsplanes „Mittelhöhe III“ wird zugestimmt.

Der Plan mit der Nr. 0318-03 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgeblich ist der Lageplan im Maßstab 1:500 des Stadtplanungsamtes vom 07.03.2001 mit Legende, Textteil und Begründung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen (1. Anhörung Träger öffentlicher Belange, Bürgerbeteiligung).

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