§ 118 - Fremdevaluation an der Realschule Schenkensee (öffentlich)

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Sachvortrag:

Das Landesinstitut für Schulentwicklung in Stuttgart hat vom 20. - 22.11.2013 an der Realschule Schenkensee eine Fremdevaluation durchgeführt.

Die Realschule Schenkensee hat folgende Merkmale (M) aus den Wahlpflichtbereichen gewählt:

Im Qualitätsbereich II „Professionalität der Lehrkräfte“
M10 Kollegiale Zusammenarbeit
M12 Innerschulische Arbeitsbedingungen

Im Qualitätsbereich V „Innerschulische und außerschulische Partnerschaften“
Im Qualitätsbereich V „Schul- und Klassenklima“
M18 Schule als Gemeinschaft

Die Bewertungen sind in der Anlage beigefügt. Der Schulrektor, Herr Käßmann, wird im BSSK die Charakteristika der Schule darstellen.

Anlage: Bewertungen

- Stadträtin Herrmann ab 18.10 Uhr anwesend -

 

Schulrektor Käßmann stellt die Ergebnisse der Fremdevaluation vor. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist in der Sitzungsvorlage enthalten. Zu Beginn stellt Rektor Käßmann klar, dass der zweite Wahlpflichtbereich nicht richtig dargestellt wurde, es muss heißen „Qualitätsbereich V Schul- und Klassenklima“, hier wurde Schule als Gemeinschaft ausgewählt.

Schulrektor Käßmann akzeptiert die Bewertung der beiden Entwicklungsstufen, beide Merkmale sind verbesserungsfähig und sollen wieder aufgegriffen werden. Er ist enttäuscht darüber, dass das Merkmal „Förderung von sozialen und personalen Kompetenzen“ nur mit einer Zielstufe bewertet wurde. Diese Merkmale hätte auch mit einer Exzellenzstufe bewertet werden können. Ausgesprochen enttäuscht ist er über die Bewertung der „kollegialen Zusammenarbeit“; hier nur die Basisstufe auszusprechen geht seiner Meinung nach an der Realität vorbei.

Es wundert ihn weiter, dass die Vielzahl der guten Abschlüsse an seiner Schule nicht in die Evaluation mit eingeflossen sind.

Auf Nachfrage von Oberbürgermeister Pelgrim gibt Schulleiter Käßmann an, dass er nur bedingt mit der Evaluation zufrieden ist. Seiner Ansicht nach konnte keine Exzellenzstufe erreicht werden, da es an seiner Schule häufigen Personalwechsel gab.

Von den o. g. Sachverhalt wird Kenntnis genommen.

Beschluss:

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