§ 1 - Siebte Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft; hier: Aufstellungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Die Herren Neumann und Hesse erläutern die bisherigen Verfahrensschritte (Stoffsammlung) anhand der Sitzungsvorlage.
Herr Hesse weist darauf hin, dass die von der Regionalplanung zugestandenen Flächenobergrenzen für die Weiterentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft erreicht seien.
Bürgermeister König stellt kurz die Neuausweisungen der jeweiligen Gemeinden im Verhältnis zur Einwohnerzahl dar.
Bürgermeister Binnig betont, dass wohl nicht alle in der 7. Fortschreibung enthaltenen Flächen realisiert werden können, wobei seiner Ansicht nach der Innenentwicklung Vorrang einzuräumen ist.
Bürgermeister Schneider erläutert die Flächenausweisungen für Michelbach.
Auf Frage von Gemeinderat Rüger stellt Stadtplaner Neumann die Erweiterungsfläche in Gailenkirchen und deren Abstand zur Westumgehung vor.
Die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend sind die Aufstellung der Planungsgruppe IKOS vom 28.03.2007 sowie die dazu gehörenden Lagepläne Nr. 1 - 16 vom 08.03.2007.
IKOS wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens beauftragt. (einstimmig)
- F-Plan Gottwollshausen
- F-Plan Langenfelder Ziegelhütte
- F-Plan Hessental
- F-Plan Sulzdorf
- F-Plan Bibersfeld
- F-Plan Tuengental
- F-Plan Gailenkirchen
- F-Plan Westheim
- F-Plan Uttenhofen
- F-Plan Rieden
- F-Plan Michelfeld
- F-Plan Gnadental
- F-Plan Michelbach
- F-Plan Gschlbretzingen
- F-Plan Hirschfelden
- F-Plan Gewerbepark West