§ 74 - Aufstellung des Bebauungsplans "Gartenstraße - 1. Änderung"; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Änderung des Bebauungsplanes Gartenstraße wurde erforderlich, um die zulässige Zahl der Wohnungen in den jeweiligen Baufeldern an eine aktuelle Bauabsicht anzupassen. Wie zum Aufstellungsbeschluss beschrieben, ist ein Projekt zur Errichtung eines Wohnheimes für Auszubildende auf dem Eckgrundstück Gartenstraße/ Langer Graben vorgesehen. Im bestehenden Bebauungsplan werden zur Umsetzung des Vorhabens die zulässigen Gebäudehöhen mit 8 m und die Baugrenzen neu festgesetzt. Die sonstigen Festsetzungen sollen redaktionell an die aktuellen Regelungen angepasst werden.
Mit dem Entwurf erfolgte die öffentliche Auslegung des Planes und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Im Rahmen der Offenlegung wurden vom Landratsamt Anregungen und Bedenken zu den Bereichen Immissions- und Naturschutz vorgebracht.
Die Bedenken sind in der Anlage auszugsweise dargestellt und bewertet worden.
Anlage 1: Bedenken Träger öffentlicher Belange
Anlage 2: Lageplan
Beschluss:
A) Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0115-01/01 wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Maßgeblich ist der Lageplan und die Begründung des Büros IKOS, M 1:500, vom 30.01.2008 ergänzt durch die Änderungen gem. Anlage zum Satzungsbeschluss vom 25.04.2008.
B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet und die Begründung werden gem. § 10 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen.
Maßgeblich ist der Textteil des Büros IKOS vom 30.01.2008 ergänzt durch die Änderungen gem. Anlage zum Satzungsbeschluss vom 25.04.2008.
Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0115-01/01.
(28 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen)