§ 144/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Grundförderung Sport (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Der Stadtverband für Sport hat – wie auch in den Jahren zuvor – die Grundförderung im Bereich Sport für jeden Verein berechnet und der Stadt zur Verfügung gestellt. In der Anlage ist diese Berechnung, die vom Sportbüro geprüft wurde, beigefügt.
In der Vergangenheit wurde angeregt, dass ein Teil der Grundförderung wieder für den Leistungssport verwendet wird. Der Stadtverband für Sport befürwortet die Beibehaltung der bereits praktizierten und bewährten Auszahlungsgrundlage.
Anlage: Übersicht Grundörderung
Beschluss:
Von der Grundförderung an die Sportvereine wird Kenntnis genommen.
(einstimmig - 18 -)