§ 121 - Bebauungsplan "B 14 Ausbau zwischen Heimbach und dem Gaildorfer Dreieck"; hier: Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Zuge der Gesamtplanung des Ausbaus der B 14 im Bereich der Ortsdurchfahrt Schwäbisch Hall wurde die B 14 zwischen dem Scharfen Eck und dem Gaildorfer Dreieck jeweils zweispurig in jede Fahrtrichtung ausgebaut. Ein weiterer zweispuriger Ausbau erfolgte im Rahmen der Herstellung der Fußgängerunterführung in Heimbach. Dieser zweispurige Ausbau betrifft jedoch nur die Fahrtrichtung von Schwäbisch Hall nach Michelfeld. Die Gegenrichtung ist nur einspurig ausgebaut.
Mit der Herstellung der Westumgehung wird jetzt der Verkehr von der Westumgehung kommend in Richtung Schwäbisch Hall zweispurig auf die B 14 geführt. Von der Robert-Bosch-Straße bis zur Einmündung der Westumgehung ist die B 14 ebenfalls in Fahrtrichtung Schwäbisch Hall zweispurig ausgebaut. Im Bereich von Heimbach werden diese beiden Fahrspuren in Richtung Schwäbisch Hall auf eine Fahrspur zusammengeführt. Diese Fahrbahnverengung führt immer wieder zu einer Verzögerung des Verkehrsabflusses.
Die Verwaltung ist an das Regierungspräsidium herangetreten und hat den Vorschlag unterbreitet, das Straßenstück zwischen Heimbach und dem Gaildorfer Dreieck in Richtung Schwäbisch Hall ebenfalls zweispurig auszubauen. Dieser Ausbau kann unter Verzicht des Fahrbahnteilers realisiert werden. Anfang Juni teilte das Regierungspräsidium Stuttgart - vertreten durch die Straßenbauverwaltung Schwäbisch Hall - mit, dass das Regierungspräsidium den Vorschlag der Verwaltung aufgegriffen hat und diesen Ausbau zustimmen wird, bzw. die Realisierung in Aussicht stellt. Voraussetzung für die Realisierung ist jedoch die rechtliche Absicherung dieses Projektes.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den vierspurigen Ausbau im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens rechtlich abzusichern. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan ist ein weiterer Bestandteil dieser Planung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans beschränkt sich ausschließlich auf die Fläche, für die der zweispurige Ausbau vorgesehen ist. Die Fläche ist im beiliegenden Erläuterungsplan dargestellt. Inhaltlich sieht der Bebauungsplan lediglich die Festsetzung dieser Fläche als Verkehrsfläche vor. Die straßenbegleitenden Grünflächen werden im Bestand festgeschrieben.
Von Seiten der Verwaltung wird die kurzfristige Entscheidung des Regierungspräsidiums bezüglich dieses Ausbaus außerordentlich begrüßt.
Anlage: Lageplan
Stadtrat Vogt teilt mit, dass seine Fraktion ihre Haltung geändert hat: Da sich die Verkehrsströme durch den Ausbau der Planstraße 1 im Gewerbepark Schwäbisch Hall-West maßgeblich verändern, sieht er keine Notwendigkeit eines weiteren zweispurigen Ausbaus. Die SPD-Fraktion möchte auf das Angebot des Landes verzichten.
Stadtrat Lindner widerspricht vehement: Seine Fraktion ist für den durchgängigen vierspurigen Ausbau. Eine jede Verengung ist ein potentieller Gefahrenherd.
Für Stadtrat Neidhardt ist eine flaschenhalsmäßige Verengung nicht logisch - seine Fraktion ist für den durchgängigen vierspurigen Ausbau.
- Stadtrat Leibold ab 18.15 Uhr anwesend -
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem dargestellten Ausbau der B 14 zwischen dem Gaildorfer Dreieck und Heimbach zu. Das für die Realisierung erforderliche Bebauungsplanverfahren wird eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 0194-03 wird im Entwurf aufgestellt.
Entwurf- und Aufstellungsbeschluss:
A) Bebauungsplan Nr. 0194-03
Der B-Plan Nr. 0194-03 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 13.06.2012 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil und Begründung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(17 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)