§ 117 - Satzung öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet "Stadtheide - Gewerbepark Schwäbisch Hall-West" (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit der weiteren Entwicklung im Industriegebiet Stadtheide zum Gewerbepark West beabsichtigt die Stadt Schwäbisch Hall, dieses Gesamtgebiet mit Nahwärme zu versorgen.
Nah- und Fernwärmevorranggebiete bestehen bereits für den Solpark, die Baugebiete Mittelhöhe II und Katzenkopf sowie für das Gebiet Katharinen- und Weilervorstadt und für das Baugebiet Grundwiesen.
Durch die Erweiterung des Gewerbestandortes Stadtheide sollte auch die zentrale Versorgung von den Heizungs- und Warmwasserverbrauchern gewährleistet werden. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH würde dies als Energieversorger übernehmen. Dadurch besteht auch die Möglichkeit, die Versorgung mit Gas, Strom und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.
Anlage 1: Lageplan mit den Bereichen, über die sich das Nahwärmevorrganggebiet Stadtheide und Gewerbepark West erstrecken soll;
Anlage 2: zu beschließende Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für das Gebiet Stadtheide und Gewerbepark West;
Anlage 3: Fernwärmeverbund und Kraftwerkstandorte in Schwäbisch Hall;
Anlage 4: Leitungsübersichtsplan Fernwärme.
Die derzeitige Fernwärmeversorgung im Industriegebiet Stadtheide erfolgt über das bestehende BHKW in der Kolpingstraße (grüner Punkt). Der weitere geplante Kraftwerksstandort befindet sich in der Raibacher Straße (roter Punkt).
Bisherige Vertragskunden (4)→ JVA, Fa. Aluca/ Optima, Fa. Hachtel, Fa. Recaro (grün)
Neue Vertragskunden (3) Fa. Jung, Baumarkt Toom, Fa. Optima (orange)
Gesamtpotential der vorhandenen Gebäude und möglicher Gesamtbedarf im Industriegebiet Stadtheide 11.000 Mwh.
Für den Gewerbepark West liegt im Moment noch keine Hochrechnung vor.
Die Einzelheiten zu diesem Vorranggebiet wurden mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abgestimmt.
Anlage 1: Lageplan Nahwärmegebiet Stadtheide
Anlage 2: Satzung
Anlage 3: Lageplan Fernwärmeverbund und Kraftwerkstandorte
Anlage 4: Lageplan Leitungsübersicht Fernwärme
Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass das Nahwärmenetz in den vergangenen Jahren ausgebaut wurde. Derzeit wird ein Blockheizkraftwerk in der Stadtheide gebaut. Auch das Leitungsnetz wurde ausgebaut, einzelne Unternehmen sind bereits angeschlossen. Er bittet aus Klimaschutzgründen eine Nahwärmesatzung zu beschließen - diese soll jedoch nur greifen, wenn Veränderungen bei der Energieversorgung der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer anstehen. Ziel ist, vom Solpark bis zu den größeren Wohnanlagen im Hagenbacher Ring eine komplette Nahwärmeversorgung anzubieten.
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt begrüßt die Nahwärmesatzung, es ist ihm jedoch wichtig, dass ein Anschlusszwang nur durchgeführt wird, wenn Veränderungen im Heizungsbereich anstehen.
Stadtrat Baumann kündigt an, dass seine Fraktion sich enthalten wird - er hat rechtliche Bedenken. Im Übrigen sind die Sekundärkosten bei einer Energieversorgungsumstellung nicht unerheblich.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für das Baugebiet „Stadtheide und Gewerbepark West“.
(27 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)