§ 57 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Stadtwerke (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall haben die Absicht, auf dem Gelände der ehemaligen Gartenschauhalle ein zusätzliches Bürogebäude für die technische Verwaltung zu errichten. Hierzu wurden im Vorverfahren drei geeignete Büros ausgewählt, die einen Entwurf für das Projekt generierten. Nach weiterer Bearbeitung der Entwürfe hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke entschieden, dass Architekturbüro Obinger mit der weiteren Bearbeitung dieses Entwurfs zu beauftragen.

Planungsrechtlich ist das Gelände derzeit als Marktgelände ausgewiesen. Zur Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des Bebauungsplans notwendig. Im Einvernehmen mit der Verwaltung wurde vorgeschlagen, dieses Projekt im Rahmen eines so genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu realisieren. Hierzu ist erforderlich, dass der Gemeinderat grundsätzlich der Ausarbeitung eines VE-Plans durch die Stadtwerke zustimmt.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Lageplan, EG

Anlage 3: Lageplan, 1. OG

Anlage 4: Lageplan, 2. OG


Stadtrat Sakellariou begründet seine zu Beginn beantragte Vertagung damit, dass er zu den Dimensionen sowie zu den städtebaulichen Entwürfen nähere Informationen möchte. Er fragt außerdem, ob es betriebsbedingt zwingend erforderlich ist, dass dieses Bürogebäude in unmittelbarer Nachbarschaft zum Hauptgebäude errichtet wird.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt ausschließlich um eine Entscheidung über die Verfahrenseröffnung handelt. Das Ergebnis ist völlig offen. Die von Stadtrat Sakellariou angesprochenen Punkte werden im Laufe des Verfahrens abgearbeitet.

Stadtwerke-Geschäftsführer van Bergen stellt klar, dass eine komplette Auslagerung des Betriebs „Stadtwerke“ um die 40 Mio. € kosten würde. Er weist außerdem darauf hin, dass bereits 1 Mio. € in das vorhandene Gebäude an der Unterlimpurgbrücke zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Auslagerung des Zentrallagers investiert wurde.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Vertagungsantrag der SPD zur Abstimmung.
Bei 9 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen wird die Vertagung dieses Tagesordungspunktes abgelehnt.

Beschluss:

Der Ausarbeitung und Vorlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Realisierung eines Verwaltungsgebäudes für die Stadtwerke wird zugestimmt.
(24 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimme, 8 Enthaltungen)

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