§ 26 - Erhöhung der Abwassergebühren zum 01.01.2009 (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Erlöse aus den Abwassergebühren haben sich in den letzten Jahren bei einer Gebühr von 2,-- €/m³ Frischwasserbezug und trotz der Anschlüsse von weiteren Teilorten an das städtische Kanalnetz nicht erhöht.
Die Aufwendungen übersteigen die Erträge und werden dies auch in den nächsten Jahren tun. Zusätzlich müssen Verluste aus den Jahren 2007 und 2008 ausgeglichen werden.
Bereits in der Gebührenkalkulation von 2003 zeichnete sich ab, dass die Abwassergebühren ab dem Jahr 2006 um ca. 3,5 % pro Jahr erhöht werden müssen, um eine Kostendeckung zu erreichen.
Der nunmehr festgestellte Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebs weist eine Unterdeckung von 641.611,27 € aus. Dieser konnte durch Überschüsse aus den Vorjahren mit 326.869,27 € teilweise ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Verlustvortrag von 314.742,00 €, der innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ausgeglichen werden muss. Der Jahresabschluss 2008 wird eine Unterdeckung von ca. 300.000 € bringen.
Nach Aussage der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH wird sich der Wasserverbrauch eher rückläufig entwickeln.
Da der Frischwasserbezug Bemessungsgrundlage für die Abwassergebühren ist, ergeben sich damit keine höheren Einnahmen. Für die Folgejahre 2009 ff. kann man deshalb nicht mit Mehrerträgen kalkulieren. Trotzdem wird sich der Aufwand nicht verringern.
Aus mehreren Gründen sollen die Abwassergebühren deshalb zum 01.01.2009 erhöht werden:
- Bei der Abwasserbeseitigung ist eine volle Kostendeckung über Einnahmen aus Abwassergebühren vorgesehen. Die Verluste aus den Vorjahren können innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ausgeglichen werden. Sie betragen zuzüglich des Defizits 2008 ca. 614.000 €.
- Die Kosten sind gegenüber dem Jahr 2007 um ca. 250.000 € gestiegen.
- Die Abwassermenge ist rückläufig, wobei die Einrichtungen aber auf dem Stand der Technik zu halten sind.
Nach der Kalkulation erhöhen sich die Abwassergebühren für 2009 auf 2,26 €/m³ Frischwasserverbrauch, davon 0,94 €/m³ Kanal- und 1,32 €/m³ Klärgebühr.
Bei einer Erhöhung auf 2,26 €/m³ und einer angenommenen Abwassermenge von 2.165.000 m³ ergeben sich die Mehreinnahmen, um die aus den Vorjahren aufgelaufenen Defizite abzudecken. Unvorhergesehene und außerordentlich höhere Aufwendungen für Reparatur und Unterhaltung von Abwasseranlagen sind dabei nicht berücksichtigt.
Für eine vierköpfige Familie mit einem Wasserverbrauch von 180 m³/Jahr Frischwasser ergibt sich eine Mehrbelastung von 46,80 €/Jahr.
Mit der Erhöhung dieser Gebühren werden die Chancen für die Stadt größer, vom Land eine Zuschussförderung von Investitionen für Maßnahmen im Abwasserbereich zu erhalten.
Ein Vergleich mit den Umlandgemeinden des Landkreises zeigt, dass die Stadt Schwäbisch Hall auch nach dieser Erhöhung weiterhin eine der niedrigsten Abwassergebühren aufzuweisen hat.
Anlage 1: Kalkulation Entwicklung Abwassergebühren ab 2009
Anlage 2: Satzung zur Änderung der Abwassersatzung
Anlage 3: Abwassergebühren im Vergleich mit den Umlandgemeinden
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Abwassergebührenerhöhung zum 01.01.2009 entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu und beschließt die beiliegende Satzung zur Änderung der Abwassersatzung.
(einstimmig - 28 -)