§ 160 - Jahresabschluss des Eigenbetriebs Friedhöfe Schwäbisch Hall mit Lagebericht zum 31.12.2016 (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016 aufgestellt. Mit dem Bericht zur örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision kann die endgültige Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgen. Die Prüfung erfolgt in den nächsten Monaten.
Der Eigenbetrieb Friedhöfe hatte in 2016 einen Gesamtumsatz von |
838.944,14 € |
davon betriebliche Erträge und Erlöse von |
512.073,95 € |
und Aufwendungen in Höhe von |
860.632,93 € |
Daraus ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von |
348.558,98 € |
Der Deckungsgrad liegt somit bei 59,50 %.
Für das Betriebsergebnis 2016 waren folgende Gründe ausschlaggebend:
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Im abgelaufenen Geschäftsjahr liegt der Anteil an Urnenbeisetzungen bei 67 % (Vorjahr 76 %).
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Die Zahl der Erdbestattungen erhöhte sich im Jahr 2016 um 10 Bestattungen auf 137 Bestattungen. (in 2015: 127, in 2014: 128).
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Die Erträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 13.996,46 € verringert. Der Ansatz im Wirtschaftsplan in Höhe von 518.000 € wurde um 1,14 % (5.926,05 €) unterschritten.
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Die betrieblichen Aufwendungen und die getroffenen Einsparungen waren gegenüber dem Planansatz von 935.000 € um 74.367,07 € (- 7,95%) geringer. Die Gesamtaufwendungen waren 860.632,93 €.
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Die jährliche Tilgung von 112.500 € und die außerordentliche Tilgung in 2016 von 250.000 € wirkten sich auf eine geringere Zinsbelastung von 94.534,39 € aus (Vorjahr: 111.100,80 €).
Die Entwicklung der Anzahl von Erd- und Urnenbestattungen der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:
siehe Diagramm
Die Betriebsleitung beantragt bei der Stadt Schwäbisch Hall, den Differenzbetrag von 68.441,02 € im Eigenbetrieb als Kapitalrücklage zu belassen. Damit könnten anstehende Investitionen im Waldfriedhof (Anlegen und Gestalten von bestehenden Grabfeldern) mit finanziert werden.
Die Verwaltung und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Friedhöfe geben das vorläufige Jahresergebnis 2016 bekannt.
Anlage: Jahresabschluss und Lagebericht 2016
Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt verweist darauf, dass auch hier ein Beschlussantrag in der Sitzungsvorlage enthalten sei. Es wird die Frage aufgeworfen, ob es zu diesem Zeitpunkt sinnvoll war, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen.
Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass man verpflichtet sei, die ungeprüften Jahresabschlüsse dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben. Anschließend werden diese geprüft und auf Basis des geprüften Jahresabschlusses könne dann eine formale Beschlussfassung über die Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses erfolgen. Die förmliche Aufstellung des Jahresabschlusses sei mit der heutigen Vorstellung gegeben.
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2016 wird dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Nach Vorlage des Prüfungsberichts vom Fachbereich Revision erfolgt die Beschlussfassung.
(ohne Abstimmung)