TOP 4 - Beteiligungen der Stadt Schwäbisch Hall und der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH; hier: Neue Entsendungen in Aufsichtsräte von Beteiligungsgesellschaften (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 298/23
Sachvortrag:
Der Gemeinderat Herr Hartmut Baumann (Fraktion: Freie Wählervereinigung (FWV)) hat mit Schreiben vom 23.10.2023 mit sofortiger Wirkung seine Mandate als Aufsichtsrat in den städtischen Beteiligungsgesellschaften Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, Ahrtal-Werke GmbH und EMW Energieversorgung Mainhardt-Wüstenrot GmbH & Co. KG niedergelegt.
Die Ernennungen von Herrn Baumann waren gemäß den Weisungsbeschlüssen des städtischen Gemeinderats durch die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH erfolgt.
1. Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
Gemäß § 8, Abschnitt (4) des Gesellschaftsvertrags ist durch die Gesellschafter für die verbleibende Amtszeit eines ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrats ein nachfolgendes Mitglied zu wählen.
Aufgrund der Eigenschaft der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Schwäbisch Hall obliegt es dem Gemeinderat, die Neubesetzung des frei werdenden Aufsichtsratsmandats zu beschließen. Von Seiten der Fraktion FWV wird Herr Friedrich Waller als Nachfolger nominiert. Die Verwaltung schlägt vor, diesem Vorschlag zu folgen.
2. Aufsichtsrat der Ahrtal-Werke GmbH
Gemäß § 11, Absatz 4. des Gesellschaftsvertrags hat, im Falle eines vorzeitiges Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds aus dem Aufsichtsrat, derjenige Gesellschafter, der das Mitglied entsandt hat, für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Folglich hat der städtische Gemeinderat als Entscheidungsorgan der Gesellschafterin Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH die neue Mandatsentsendung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH in den Aufsichtsrat der Ahrtal-Werke GmbH zu beschließen.
Von Seiten der Fraktion FWV wird Herr Friedrich Waller als Nachfolger nominiert. Die Verwaltung schlägt vor, diesem Vorschlag zuzustimmen.
3. Aufsichtsrat der EMW Energieversorgung Mainhardt-Wüstenrot GmbH & Co. KG
Gemäß § 9, Abschnitt (4) des Gesellschaftsvertrags hat derjenige Gesellschafter, der das vorzeitig ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied entsandt hatte, für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Somit hat der städtische Gemeinderat als Entscheidungsorgan der Gesellschafterin Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH die neue Besetzung des vakanten Aufsichtsratspostens zu beschließen, woraufhin die Gesellschafterversammlung die Entsendung gleichlautend vornehmen wird.
Von Seiten der Fraktion FWV wird Herr Friedrich Waller als Nachfolger nominiert. Die Verwaltung schlägt vor, dieser Ernennung zuzustimmen.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat stimmt den von der Verwaltung befürworteten Vorschlägen der FWV- Fraktion zu und weist die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH an, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. In den Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH wird Herr Friedrich Waller, Mitglied der FWV-Gemeinderatsfraktion der Stadt Schwäbisch Hall, für die restliche Amtsperiode des amtierenden Aufsichtsrats, entsendet.
2. In den Aufsichtsrat der Ahrtal-Werke GmbH wird Herr Friedrich Waller, Mitglied der FWV-Gemeinderatsfraktion der Stadt Schwäbisch Hall, für die restliche Amtsperiode des amtierenden Aufsichtsrats, entsendet.
3. In den Aufsichtsrat der EMW Energieversorgung Mainhardt-Wüstenrot GmbH & Co. KG wird Herr Friedrich Waller, Mitglied der FWV-Gemeinderatsfraktion der Stadt Schwäbisch Hall, für die restliche Amtsperiode des amtierenden
Aufsichtsrat, entsendet.
(einstimmig - 24; Stadtrat Waller hat an der Abstimmung nicht teilgenommen)