§ 211/1 - Verschiedenes: Weltkulturerbe; hier: Antrag auf Aufnahme des Marktplatzes von Schwäbisch Hall mit den angrenzenden Gebäuden- Antrag der SPD-Fraktion vom 24.10.02 - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die Stadtverwaltung wirf beauftragt, bei der zuständigen UNESCO-Organisation zu beantragen:

„Der Marktplatz von Schwäbisch Hall mit den angrenzenden Gebäuden wird in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen“

Begründung:

Die besondere Bedeutung des Marktplatzes ist dadurch gegeben, dass die angrenzenden Gebäude zwischen dem 12. und 19. Jahrhundert entstanden sind, das Ensemble aber als Gesamtwerk beeindruckt. In unterschiedlichen Baustilen wurde während sieben Jahrhunderten gebaut und das Ergebnis zeichnet sich durch Harmonie aus. Die große Treppe verbindet die Kirche mit dem Rathaus. Religion und weltliche Macht wirkten bei der Schaffung einer Lebensordnung zusammen.

Durch die Aufnahme in die Liste würde die Bekanntheit von Schwäbisch Hall und seine Bedeutung als Stadt der Kultur wachsen. Der Fremdenverkehr könnte davon profitieren.

Der Bevölkerung würde die Einmaligkeit des Marktplatzes noch bewusster werden.

Meine Werkzeuge