§ 87 - Bürgerfragestunde: Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.
1. Patricia Kühn-Meisenheimer, Schwäbisch Hall
Frau Kühn-Meisenheimer fragt, warum die Hospitalstiftung - die auch soziale Aufgaben hat - ihren Schwerpunkt in den nächsten Jahren mit ca. 10 Mio. € auf den Teilhaushalt „Fachhochschule“ legt. Im Stadtkreis gibt es nach den Statistiken der Agentur für Arbeit ca. 2.000 von Armut bedrohten Menschen; diesen wird in der Schuppachburg geholfen. Die Schuppachburg ist durch fehlende Kleinbeträge in ernster Gefahr.
Oberbürgermeister Pelgrim geht auf dieses Thema wie folgt ein:
Die Hospitalstiftung besteht aus der Hauptstiftung und vier Unterstiftungen - eine davon ist die Fachhochschulstiftung. Die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist hat einen klaren Bildungsauftrag. Die Fachhochschulstiftung ist sowohl mit hospitalischen Mitteln als auch mit Mitteln aus der Wirtschaft bzw. der Region unterlegt. Die Haushaltshoheit für die Hospitalstiftung obliegt dem Gemeinderat, dieser hat den Hospitalhaushalt 2016 in seiner Sitzung vom 07.03.2016 einstimmig verabschiedet.