§ 210/2 - Verschiedenes: Übernahme einer Bürgschaft zugunsten der Hochschule Heilbronn für dessen Außenstelle in Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

Zur Verbesserung des Studienangebotes im Raum Heilbronn-Franken und zur Stärkung der Region kommen die Hochschule Heilbronn und die Fachhochschulstiftung Schwäbisch Hall überein, ab dem Wintersemester 2009/10 eine Außenstelle in Hall einzurichten, die nachfolgend als Hochschulstandort Schwäbisch Hall bezeichnet wird.

Die Fachhochschulstiftung unterstützt die Hochschule ideell und materiell bei der Errichtung und dem Betrieb dieses neuen Hochschulstandorts.

Für eventuell auftretende Leistungsstörungen in dem Betrieb der Hochschule in Schwäbisch Hall soll eine Sicherheit gewährt werden.

Als Sicherheit wird laut dem unterzeichneten Vertrag zur Einrichtung, zum Betrieb und zur Finanzierung des Hochschulstandorts Schwäbisch Hall eine unbedingte, unwiderrufliche und unbefristete selbstschuldnerische kommunale Bürgschaft der Stadt in Höhe von 2,5 Mio. € gewährt. Diese sollte zu dem genannten Vertrag vorgelegt werden.

Vor Erstellung dieser Beschlussvorlage wurde die hierzu erforderliche Genehmigung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt.

Beschluss:

Der Übernahme einer unbedingten, unwiderruflichen und unbefristeten selbst­schuldnerischen Bürgschaft in Höhe von 2,5 Mio. € durch die Stadt zugunsten der Hochschule Heilbronn für deren Außenstelle Schwäbisch Hall wird zugestimmt.
(30 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

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