TOP 16 - Annahme von Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 175/25

Sachvortrag:

Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.

 

Anlage: Spendenliste

Beschlussantrag:

Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.

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