TOP 7 - 11. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D zum Bebauungsplan Nr. 0314-08 "Grundschule Hessental"; hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 230/24
Sachvortrag:
In seiner Sitzung am 15.03.2023 hat der Gemeinderat einem Grundschulneubau mit Sporthalle und Mensa am Standort „Molkerei“ zugestimmt. Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.11.2023 ein Wettbewerbsverfahren für die Grundschule beschlossen und auch dem Raum- und Funktionsplan aus Planungsphase 0 zugestimmt.
Auf dieser Basis sollen nun über ein Bebauungsplanverfahren auch die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geschaffen werden.
Die Abgrenzung des Plangebiets umfasst ca. 3,6 ha. Die rechtskräftige Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans stellt den südlichen Teil des Plangebiets als Fläche für die Landwirtschaft sowie den nördlichen Teil als Grünfläche dar. Der Flächennutzungsplan ist daher im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Es ist nach aktuellem Kenntnisstand vorgesehen den Bereich in eine Gemeinbedarfsfläche sowie Grünfläche zu ändern.
Anlage: Planzeichnung und Abgrenzungsplan, Stand 02.10.2024
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung der 11. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D der VVG Schwäbisch Hall gemäß § 1 (3) i.V.m. § 2 (1) BauGB und § 8 (3) BauGB (Parallelverfahren) zu. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 02.10.2024 (Anlage 1).
2. Die Verwaltung der Stadt Schwäbisch Hall wird als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB) auf Basis von Anlage 1 beauftragt. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen beträgt mind. 14 Tage.
3. Der Oberbürgermeister und die Vertreter der Stadt werden zur Stimmabgabe im gemeinsamen Ausschuss entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderates autorisiert.