TOP 15 - Annahme von Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen (nachgereicht am 05.3.2024) (öffentlich)
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 70/24
Sachvortrag:
Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.
Anlage: Spendenliste
Beschlussantrag:
Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.