TOP 15 - Annahme von Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen (nachgereicht am 05.3.2024) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 70/24

Sachvortrag:

Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.

Anlage: Spendenliste

Beschlussantrag:

Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.

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