TOP 13 - Kriterienkatalog Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV); hier: Änderung Flächengröße in Regionalen Grünzügen (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 2/24

Sachvortrag:

Am 22.06.2022 (§ 1zu159/22) wurde der Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen vom Gemeinderat beschlossen.

Dort ist bisher unter 1. e) eine Größenbeschränkung von 5 ha in Regionalen Grünzügen nach dem Regionalplan verankert. Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat am 20. Oktober 2023 u.a. beschlossen, dass FFPV in Regionalen Grünzügen unter bestimmten Ausnahmeregelungen statt bisher bis 5 ha nun bis 10 ha möglich sind.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Anpassung des städtischen Kriterienkatalogs für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vom 07.06.2022 vor. In der Anlage 1 ist die Änderung rot eingearbeitet.

Anlage: Kriterienkatalog vom 07.06.2022 mit Änderung Stand 07.12.2023

Beschlussantrag:

Die Änderung des Kriterienkatalogs (Anlage 1) wird beschlossen.

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