TOP 16 - Ausscheiden von Stadtrat Martin Lindner aus dem Gemeinderat (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 351/23

Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 30. Oktober 2023 hat Herr Martin Lindner gebeten, ihn von seinem Gemeinderatsmandat zu entbinden. Herr Lindner ist Stadtrat seit 20. Dezember 1989.

Gemäß § 16 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) können Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen oder ihr Ausscheiden verlangen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn die Bürgerin oder der Bürger

  • ein geistliches Amt verwaltet,

  • ein öffentliches Amt verwaltet und die oberste Dienstbehörde feststellt, dass die ehrenamtliche Tätigkeit mit seinen Dienstpflichten nicht vereinbar ist,

  • zehn Jahre lang dem Gemeinderat oder Ortschaftsrat angehört oder ein öffentliches Ehrenamt verwaltet hat,

  • häufig oder lang dauernd von der Gemeinde beruflich abwesend ist,

  • anhaltend krank ist,

  • mehr als 62 Jahre alt ist oder

  • durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Fürsorge für die Familie erheblich behindert wird.

Ferner können Bürger und Bürgerinnen ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat oder Ortschaftsrat verlangen, wenn sie aus der Partei oder Wählervereinigung ausscheiden, auf deren Wahlvorschlag sie in den Gemeinderat oder Ortschaftsrat gewählt wurden.

Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Gemeinderat.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag von Stadtrat Martin Lindner auf Ausscheiden nach mehr als 33 Jahren Zugehörigkeit zum Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall zu folgen.

Beschlussantrag:

Dem Antrag von Stadtrat Martin Lindner auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat wird zugestimmt.

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