TOP 2 - Haushaltszwischenbericht der Stadt Schwäbisch Hall 2023 (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 184/23
Sachvortrag:
Jahresabschluss 2022
Der Jahresabschluss 2022 wird zur Zeit aufgestellt und wird in der ersten Sitzung nach der Sommerpause dem Gemeinderat bekannt gegeben und erläutert. Insbesondere die Reintegration des Eigenbetriebes Touristik und Marketing führte zu Verzögerungen bei den Jahresabschlussarbeiten. Nachfolgend eine kurze Darstellung der vorläufigen Zahlen des Jahresabschlusses:
Das Haushaltsjahr 2022 schloss im ordentlichen Ergebnis mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 11,07 Mio € und somit um 23,52 Mio. € besser als im Haushaltsplan veranschlagt ab. Die Hauptursache für diese positive Entwicklung ist, wie bereits bei der Einbringung des Doppelhaushaltes 2023/2024 erläutert, deutliche Mehreinnahmen bei den Steuern, insbesondere bei der Gewerbesteuer.
Im Sonderergebnis wurde, im Wesentlichen bedingt durch Grundstücksveräußerungserlöse, ein Jahresüberschuss in Höhe von 0,69 Mio € erzielt, welcher somit um 0,14 Mio. € unter dem Planansatz liegt.
Das Gesamtergebnis 2022 beträgt somit 11,76 Mio €.
Die Finanzrechnung schloss mit folgenden Ergebnissen ab:
-
Cash Flow aus der Ergebnisrechnung 24,23 Mio. €
-
Cash Flow aus Investitionstätigkeit - 32,68 Mio. €
-
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit - 2,77 Mio. €
-
Cash Flow aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 21,34 Mio. €
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln 10,12 Mio. €
Der Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2022 betrug 18,70 Mio. €. Darüber hinaus wurden zum 31.12.2022 Geldanlagen in Höhe von 40,97 Mio. € sowie Ausleihungen in Höhe von 41,53 Mio. € bilanziert.
Die Vermögensrechnung schloss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 430,76 Mio. € ab. Die Kapitalposition wies stichtagsbezogen einen Bestand in Höhe von 347,90 Mio. € aus. Bedingt durch den Jahresüberschuss nahm in 2022 das Eigenkapital der Stadt um 11,76 Mio. € zu.
Hochrechnung 2023
Grundlage für den vorliegenden Haushaltszwischenbericht ist der Stand des Haushaltsvollzugs zum 12.07.2023. Auf Grundlage dieses Buchungsstandes wurden für die einzelnen (komprimierten) Ertrags- und Aufwandspositionen Annahmen im Hinblick auf eine Hochrechnung dieser Positionen zum 31.12.2023 durch den Verfasser dieses Berichtes getroffen. Eine automatisierte (z. B. lineare) Hochrechnung ist aufgrund der Heterogenität der Geschäftsvorfälle nicht möglich.
In Bezug auf den bisherigen Haushaltsvollzug und dem Ausblick über die weitere Entwicklung der Haushaltswirtschaft kann im Einzelnen von folgender Entwicklung ausgegangen werden:
Ergebnishaushalt 2023:
Nr. |
Ertrags- und Aufwandsarten |
Ansatz Haushalt |
Stand 19.06.2023 |
Hoch-rechnung |
Differenz |
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
|||
1 |
Steuern und ähnliche Abgaben |
83.492 |
68.203 |
92.667 |
9.175 |
|
2 |
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen |
39.061 |
19.414 |
40.306 |
1.245 |
|
3 |
Aufgelöste Investitions-zuwendungen und -beiträge |
2.205 |
0 |
2.205 |
0 |
|
5 |
Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen |
6.130 |
4.339 |
6.130 |
0 |
|
6 |
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte |
3.096 |
3.616 |
3.096 |
0 |
|
7 |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
2.552 |
991 |
2.552 |
0 |
|
8 |
Zinsen und ähnliche Erträge |
2.345 |
2.443 |
2.800 |
455 |
|
9 |
Aktivierte Eigenleistungen |
225 |
0 |
225 |
0 |
|
10 |
Sonstige ordentliche Erträge |
3.780 |
1.370 |
3.780 |
0 |
|
11 |
Ordentliche Erträge (Summe 1-10) |
142.886 |
100376 |
153.761 |
10.875 |
|
12 |
Personalaufwendungen |
37.874 |
17.669 |
37.400 |
-474 |
|
14 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
36.958 |
14.695 |
34.458 |
-2.500 |
|
15 |
Abschreibungen |
9.814 |
7 |
9.814 |
0 |
|
16 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
28 |
5 |
28 |
0 |
|
17 |
Transferaufwendungen |
39.974 |
19.601 |
41.448 |
1.474 |
|
18 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
10.422 |
8.512 |
10.422 |
0 |
|
19 |
Ordentliche Aufwendungen (Summe 12-18) |
135.070 |
60.589 |
133.570 |
-1.500 |
|
20 |
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 11 und 19) |
7.816 |
39.787 |
20.191 |
12.375 |
|
21 |
Außerordentliche Erträge |
622 |
91 |
622 |
0 |
|
22 |
Außerordentliche Aufwendungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
23 |
Sonderergebnis (Saldo aus 21 und 22) |
622 |
91 |
622 |
0 |
|
24 |
Gesamtergebnis (Summe aus 20 und 23) |
8.438 |
39.878 |
20.813 |
12.375 |
|
1. Steuern und ähnliche Abgaben
|
Ansatz T€ |
HR T€ |
Differenz T€ |
Grundsteuer |
8.360 |
8.400 |
40 |
Gewerbesteuer |
38.000 |
46.300 |
8.300 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
27.967 |
28.800 |
833 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
6.172 |
6.212 |
40 |
Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen |
790 |
800 |
10 |
Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich |
2.203 |
2.155 |
-48 |
Steuern und ähnliche Abgaben |
83.492 |
92.667 |
9.175 |
-
Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass die Gewerbesteuereinnahmen mit ca. 8,30 Mio. € über dem veranschlagten Ansatz des Haushaltsjahres 2023 abschließen werden. Der aktuelle Buchungsstand liegt bei 46,30 Mio. €. Davon betreffen 39,60 Mio. € die laufenden Vorauszahlungen für 2023, die restlichen 6,70 Mio. € betreffen Nachzahlungen aus Vorjahren. Im zweiten Halbjahr könnten jedoch noch Anpassungen erfolgen (sowohl nach unten als auch nach oben).
Beim Gemeindeanteil an Einkommensteuer rechnen wir, aufgrund der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung, mit Mehreinnahmen in Höhe von 0,83 Mio. €. Auch hier kann es im zweiten Halbjahr (auf Grund der November-Steuerschätzung) zu einer Veränderung der Einnahmenaussichten kommen.
Die Gesamterträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben werden aus heutiger Sicht voraussichtlich mit 92,67 Mio. € um 9,18 Mio. € höher ausfallen, als im Haushaltsplan 2023 veranschlagt.
2. Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
|
Ansatz T€ |
HR T€ |
Differenz T€ |
Schlüsselzuweisungen n. mangelnder Steuerkraft |
19.068 |
19.720 |
652 |
Sonstige Zuweisungen im Rahmen der FAG |
17.896 |
18.489 |
593 |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke |
2.097 |
2.097 |
0 |
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen |
39.061 |
40.306 |
1.245 |
Neben den höheren Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft rechnen wir, aufgrund der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung, mit höheren Zuweisungen bei der kommunalen Investitionspauschale.
In dem Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke rechnen wir mit einem planmäßigen Vollzug.
3. Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge
Die Buchung der aufgelösten Investitionszuwendungen wird erst im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten getätigt. Wir gehen aus heutiger Sicht von einem planmäßigen Vollzug aus.
5. Öffentlich – rechtliche Entgelte
Bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren) gehen wir aufgrund des aktuellen Buchungsstandes von einem planmäßigen Vollzug aus. Die regelmäßige Anpassung der Gebühren auf Grundlage von Kalkulationen sollte nicht aus dem Fokus der Verwaltung verloren gehen.
6. Privatrechtliche Leistungsentgelte
Bei den privatrechtlichen Entgelten gehen wir aufgrund des aktuellen Buchungsstandes ebenfalls von einem planmäßigen Vollzug aus.
7. Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Die Abrechnung und Verbuchung von vielen Kostenerstattungen und Kostenumlagen (wie zum Beispiel die Abrechnung der Personalgestellungen mit den Eigenbetrieben) erfolgt erst gegen Ende des Haushaltsjahres bzw. im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen. Aus heutiger Sicht gehen wir von einem planmäßigen Vollzug aus.
8. Zinsen und ähnliche Erträge
Aufgrund des Anstiegs der Zinsen auf den Kapitalmärkten gehen wir in der Hochrechnung von Mehrerträgen gegenüber dem Haushaltsansatz im Umfang von 455 T€ aus.
9. Erträge aus aktivierten Eigenleistungen
Die Höhe der aktivierten Eigenleistungen hängt von der Höhe des aktivierten Bauvolumens ab, welches planungs- und/oder baubetreuungstechnisch vom eigenen Personal abgewickelt wird. Wir gehen aus heutiger Sicht von einem planmäßigen Vollzug aus.
10. Sonstige ordentliche Erträge
Aus heutiger Sicht gehen wir bei den „Sonstigen ordentlichen Erträgen“ (im Wesentlichen Konzessionsabgaben und Bußgelder) von einem planmäßigen Vollzug aus.
11. Summe der ordentlichen Erträge
Aus heutiger Sicht gehen wir für 2023 in der Summe von ordentlichen Erträgen in Höhe von 153.761 T€ aus. Dies entspricht einer Verbesserung um 10,875 Mio €. Die Hauptursache hierfür ist in der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen zu sehen.
12. Personalaufwendungen
Die prognostizierten Einsparungseffekte werden auf Grund von Tariferhöhungen nicht mehr so deutlich ausfallen, wie in den letzten Jahren.
14. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen gehen wir bei den meisten Positionen davon aus, dass die im Haushalt bereitgestellten Mittel ausreichend sein werden. Mit Minderbedarf rechnen wir bei den Gebäudebewirtschaftungskosten aufgrund der gefallenen Energiepreisen. Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass die bereitgestellten Mittel im Umfang von ca. 2,50 Mio. € nicht bewirtschaftet werden (Differenz zum Rechnungsergebnis 2022).
15. Planmäßige Abschreibungen
Aus heutiger Sicht gehen wir von einer planmäßigen Bewirtschaftung aus.
16. Zinsaufwendungen
Bei den bereitgestellten Mittel für Kontoführungsgebühren gehen wir aus heutiger Sicht von einem planmäßigen Vollzug aus.
17. Transferaufwendungen
|
Ansatz T€ |
HR T€ |
Differenz T€ |
Zuweisungen und Zuschüsse |
4.528 |
4.528 |
0 |
Gewerbesteuerumlage |
2.750 |
4.260 |
1.510 |
Kreis- und FAG-Umlage; GPA-Umlage |
32.696 |
32.660 |
-36 |
Transferaufwendungen |
39.974 |
41.448 |
1.474 |
Im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse gehen wir von einem planmäßigen Vollzug aus.
Die Gewerbesteuerumlage wird höher ausfallen als im Haushalt veranschlagt. Dies hängt mit den zu erwartenden höheren Gewerbesteuereinnahmen zusammen.
Bei den Positionen „FAG- und Kreisumlage; GPA-Umlage“ gehen wir aus heutiger Sicht von einer nahezu planmäßigen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel aus.
18. Sonstige ordentliche Aufwendungen
Unter der Position „Sonstige Verwaltungsaufwendungen“ wird ein Sammelsurium von verschiedenen Konten (wie Aufwendungen für Sitzungsgelder, Mitgliedsbeiträge, Dienstfahrten und Reisekosten, Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften, Aufwand für Telefon und Porto, Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Erstattungen etc.) zusammengefasst. In einem geringerem Umfang ist hier der zweite Teil der Schulbudgets untergebracht. Der Bewirtschaftungsstand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltszwischenberichtes lässt darauf schließen, dass die Bewirtschaftung in der Summe planmäßig verlaufen wird.
19. Summe der ordentlichen Aufwendungen
Aus heutiger Sicht gehen wir für 2023 in der Summe von ordentlichen Aufwendungen in Höhe 133.570 T€ aus. Dies bedeutet eine Verbesserung in Höhe von 1.500 T€.
Ordentliches Ergebnis
Ausgegangen von den oben genannten Prämissen (teilweise mit hohen Unsicherheiten behaftet) rechnen wir im laufenden Haushaltsjahr mit einem Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 20,19 Mio. €. Dies würde eine Ergebnisverbesserung gegenüber den Planungsansätzen des Haushaltsplanes in Höhe von 12,38 Mio. € bedeuten.
Außerordentliches Ergebnis
Aus heutiger Sicht rechnen wir mit einem planmäßigen Jahresüberschuss in Höhe von 0,62 Mio. €.
Gesamtergebnis
Es wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 20,81 Mio. € gerechnet.
Fazit zum Ergebnishaushalt
Insbesondere auf Grund der zu erwartenden Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erwarten wir aus heutiger Sicht ein sehr gutes Ergebnis im laufenden Haushaltsjahr. Diese Mehreinnahmen resultieren größtenteils aus Steuernachzahlungen vergangener Wirtschaftsjahre und haben somit einmaligen Charakter.
In der Hochrechnung sind die noch zu bildenden Rückstellungen für höhere Umlagen-zahlungen im Jahr 2025 noch nicht berücksichtigt.
Finanzhaushalt 2023
Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit
Im Haushaltsplan 2023 ist ein positiver Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungs-tätigkeit in Höhe von 14,49 Mio. € eingeplant. Aufgrund der zu erwartenden Ergebnis-verbesserungen gehen wir aus heutiger Sicht von einem Cash-Flow in der Größen-ordnung von ca. 26,87 Mio. € aus (Verbesserung um 12,38 Mio. €).
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
|
Ansatz T€ |
Weitere Mittel* T€ |
Ange-ordnet T€ |
Offene Aufträge T€ |
Verfügbar T€ |
HR** 31.12.23 |
Investitionszuwendungen |
4.473 |
3.631 |
4.111 |
0 |
3.993 |
7.608 |
Grundstücksveräußerungen |
1.555 |
0 |
115 |
0 |
1.440 |
1.555 |
Rückfluss Ausleihungen |
502 |
0 |
0 |
0 |
502 |
502 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
6.530 |
3.631 |
4.226 |
0 |
5.936 |
9.665 |
* Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr zzgl. ÜPL-/APL-Mittelbereitstellungen
** Die Spalte „HR“ (Hochrechnung) beinhaltet Annahmen zum tatsächlichen Zahlungsabfluss
Auf Grund von zu erwartenden Verzögerungen in der Abrechnung von einigen geförderten Maßnahmen rechnen wir nicht damit, dass die veranschlagten Haushaltsmittel und die Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr für Investitionszuwendungen vollständig eingehen werden.
Bei den Grundstücksveräußerungen und den Rückfluss von Ausleihungen gehen wir aus heutiger Sicht von einen planmäßigen Vollzug aus.
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
|
Ansatz T€ |
Weitere Mittel* T€ |
Ange-ordnet T€ |
Offene Aufträge T€ |
Verfügbar T€ |
HR ** 31.12.23 |
Investitionszuwendungen |
623 |
710 |
346 |
131 |
856 |
1.200 |
Grundstückserwerb |
950 |
34 |
40 |
0 |
944 |
984 |
Bewegliche Vermögensgegenstände |
2.348 |
1.255 |
515 |
289 |
2.799 |
1.500 |
Hochbaumaßnahmen*** |
15.709 |
10.474 |
2.983 |
8.818 |
14.382 |
10.000 |
Tiefbaumaßnahmen |
2.872 |
14.887 |
3.246 |
8.374 |
6.139 |
10.000 |
Finanzinvestitionen |
0 |
2.000 |
2.000 |
0 |
0 |
2.000 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
22.502 |
29.360 |
9.130 |
17.612 |
25.120 |
25.684 |
* Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr zzgl. ÜPL/APL-Mittelbereitstellungen
** Die Spalte „HR“ (Hochrechnung) beinhaltet Annahmen zum tatsächlichen Zahlungsabfluss
*** Der Planungsansatz beinhaltet auch gesperrte Mittel in Höhe von 1.300 T€ (Hagenbachhallen)
Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass ca. 50% der zum Jahresanfang verfügbaren Mittel (Haushaltsansatz zzgl. Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr) sowie der unterjährig bereitgestellten ÜPL-/APL-Mittel bis Ende des Jahres zahlungswirksam bewirtschaftet werden können (ausschlaggebend für das Rechnungsergebnis).
Für bis Ende des Jahres erteilte Aufträge, für welche die Leistungen aber noch nicht erbracht oder abgerechnet wurden, werden (erneut) Ermächtigungsübertragungen im Folgejahr gebildet. Diese Mittel gelten zwar als bewirtschaftet, haben jedoch wegen der fehlenden Zahlungswirksamkeit erst Auswirkungen auf die Rechnungsergebnisse der Folgejahre.
Die stichtagsbezogenen Bewirtschaftungsstände der einzelnen Investitionsmaßnahmen zum 12.07.2023 sind als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügt
Der hochgerechnete Cash Flow aus der Investitionstätigkeit beträgt -16,02 Mio. € und kann vollständig aus dem hochgerechneten Cash-Flow aus der Verwaltungstätigkeit finanziert werden.
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Für 2023 sind weder Kreditermächtigungen noch Tilgungsleistungen geplant. Der Kernhaushalt ist schuldenfrei.
Die Liquidität wird sich voraussichtlich wie folgt entwickeln:
Zahlungsmittelbestand zum 01.01.2023 18.695 T€
Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit 26.870 T€
Cash Flow aus Investitionstätigkeit -16.019 T€
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 0 T€
Stand 31.12.2023 (ohne Geldanlagen und Ausleihungen) 29.456 T€
Fazit zum Gesamtfinanzhaushalt
Aufgrund der prognostizierten Ergebnisverbesserungen erwarten wir eine deutliche Verbesserung des Cash Flows aus laufender Verwaltungstätigkeit. Dies ermöglicht uns die Investitionen unterjährig aus eigener Ertragskraft zu finanzieren. Ein Zugriff auf die vorhandene Liquiditätsrücklage wird in 2023 aus heutiger Sicht nicht notwendig sein. Zudem wird die Liquidität im Haushaltsjahr 2023 aller Voraussicht nach weiter zunehmen.
Diese Entwicklung verschafft uns wertvolle finanzielle Spielräume um die Heraus-forderungen künftiger, nicht so ertragsstarker Haushaltsjahre bewältigen zu können.
Beschlussantrag:
Der vorliegende Haushaltszwischenbericht 2023 der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Kenntnis genommen.