§ 5 - Wiedereingliederung der Touristik- und Marktinggesellschaft mbH Schwäbisch Hall mbH als Eigenbetrieb in die Struktur der Stadtverwaltung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 16. November 2007, 10:05 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:


Im Rahmen eines stetigen Verbesserungsprozesses sind neben den Aufgaben und Abläufen auch die Strukturen immer wieder neu anzupassen. In diesem Zusammenhang soll die Touristik- und Marketinggesellschaft mbH mit ihren Hauptaufgaben, ohne Vermietung und Verpachtung der Gastronomiebetriebe zum 01.01.2008 in die Struktur der Stadtverwaltung als Eigenbetrieb eingegliedert werden. Dieses Ziel wurde bereits auf der Klausurtagung des Gemeinderats erläutert. Die Wiedereingliederung soll im Rahmen des Doppelhaushalts 2008/2009 erfolgen.

Zur Umsetzung des Übergangs benötigt die Verwaltung eine gewisse Vorlaufzeit. Es ist daher ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats erforderlich.

Beschluss:


Die Verwaltung und die Geschäftsleitung der TMG werden beauftragt, zum 01.01.2008 die Wiedereingliederung der TMG als Eigenbetrieb in die Struktur der Stadtverwaltung vorzubereiten.

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