§ 1 - Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats für Einsetzung des Oberbürgermeisters (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeindewahlausschuss hat am 20.07.2021 das amtliche Wahlergebnis der Oberbürgermeisterwahl vom 18. Juli 2021 ermittelt und festgestellt. Herr Daniel Bullinger wurde mit 72,45 % der abgegebenen Stimmen gewählt. Herr Bullinger hat die Wahl angenommen. Wahleinwendungen wurden keine erhoben.
Herr Bullinger wird seine Tätigkeit als Oberbürgermeister am 1. Oktober 2021 antreten. Die förmliche Einsetzung findet am 4. Oktober 2021 im Neubausaal im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung statt.
Gemäß § 42 Abs. 6 GemO vereidigt und verpflichtet ein aus der Mitte des Gemeinderats gewähltes Mitglied den Oberbürgermeister im Namen des Gemeinderats in öffentlicher Sitzung. War der Oberbürgermeister bereits früher als Beamter vereidigt worden, entfällt eine neue Vereidigung, da sich nur das Amt geändert hat. Der Oberbürgermeister ist jedoch in der wegen der Verpflichtung anzuberaumenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats auf den früheren Eid hinzuweisen (Komm.z. GemO, § 42, 4. Auflage 19. Lfg., Dezember 2012, Rdn. 27).
Die Verwaltung schlägt vor, in guter Tradition die Verpflichtung des Oberbürgermeisters dem 1. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Herrn Stadtrat Hartmut Baumann, zu übertragen.
Da die nächste turnusmäßige Sitzung des Gemeinderats erst nach der Amtseinsetzung von Herrn Bullinger stattfinden wird, wurde der Wahlvorschlag für die Verpflichtung des Oberbürgermeisters vorab mit den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats abgestimmt und wird als Tagesordnungspunkt 1 der Gemeinderatssitzung zur Einsetzung von Herrn Bullinger zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat überträgt dem 1. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Herrn Stadtrat Hartmut Baumann, die Einsetzung und Verpflichtung von Herrn Daniel Bullinger in das Amt des Oberbürgermeisters.
(29 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)