TOP 14 - Annahme von Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen (Tischvorlage) (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Version vom 14. März 2023, 11:20 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 47/23
Sachvortrag:
Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.
Beschlussantrag:
Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.