§ 24/5 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Schwäbisch Hall für das Haushaltsjahr 2021 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass das Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 10.05.2021 die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2021 genehmigt hat.

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