TOP 2 - Grundschule Hessental; hier: Zwischenbericht und weiteres Vorgehen - Vorberatung - (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 187/22
Sachvortrag:
Im Bau- und Planungsausschuss am 21. März 2022 (SV-Nr. 79/22, öffentlich) wurden alternative Optionen für die weitere Entwicklung der Grundschule in Hessental vorgestellt und diskutiert. Im April 2022 wurde ein Vor-Ort-Termin mit dem Regierungspräsidium Stuttgart (Referat Schulorganisation und Schulhausbau), dem Staatlichen Schulamt Künzelsau, der Schulleitung und der Stadtverwaltung in der Grundschule Hessental durchgeführt.
Folgende Kernaussagen ergeben sich aus diesem Termin:
- Von mehr als vier Zügen an einer Grundschule wird vom Staatlichen Schulamt sowohl aus dem pädagogischen als auch dem organisatorischen Blickwinkel heraus abgeraten. Ebenso bedarf es für einen guten und bedarfsgerechten
Schulbetrieb einer Anpassung der Gebäudestruktur auf dem vorhandenen Gelände.
- Der Zustand und die Gebäudestruktur wird von den Vertretern des Regierungspräsidiums für einen mehr als dreizügigen Betrieb als sehr kritisch eingeschätzt.
Auf den errechneten Bedarf ausgerichtet bedeutet dies, dass zwei Standorte als optimal bewertet werden.
Vor diesem Hintergrund wurden mehrere als Schulstandort interessante Flächen in Hessental untersucht. Dabei lag der Fokus auf den Faktoren Lage, Verfügbarkeit und Größe. Die Anforderung an Letztere ist abhängig vom Raumprogramm einer Schule und dem daraus abzuleitenden Flächenbedarf. Da für einen neuen Standort auch ein entsprechendes Schulsportangebot geschaffen werden muss, gibt es alternative Optionen. Entweder wird eine Schule je nach Bedarf mit einer Ein- oder Zweifeldsporthalle ausgestattet oder mit einem ausreichend dimensionierten Bewegungsraum, wenn eine Sporthalle in der Nähe zur Verfügung steht.
Vor diesem Hintergrund zeichnet sich bei der Wahl eines geeigneten Standorts derzeit folgender, näher zu untersuchender Vorschlag ab: Neubau einer mindestens dreizügigen Grundschule im Bereich Sonnenrain 3 und Neubau einer Dreifeldsporthalle angrenzend an den Sportbereich Schenkensee. An dieser Stelle wäre eine Halle von einer neuen Grundschule aus gut zu erreichen, die zusätzlichen Hallenkapazitäten könnten aber auch von den Schulen am Schulzentrum Ost genutzt werden, wo es bereits seit geraumer Zeit Kapazitätsengpässe im Schulsport gibt. Außerhalb der Schulzeiten stünde eine solche Halle dem Vereins- und Wettkampfsport zur Verfügung, so dass mit einem Neubau dort, wo ein bestehender Bebauungsplan ein Sondergebiet Sport- und Freizeitanlagen festsetzt, mehrere Synergieeffekte verbunden wären.
Mit diesen beiden Maßnahmen würden die Anforderungen soweit erfüllt, dass dann in Folge der bestehende Standort in der Wirtsgasse als mindestens zweizügige Grundschule saniert und umgebaut werden könnte. Die Variante eines zweiten Neubaus wäre eine Option, ist aber in der Klimabilanz schlechter aufgrund der Möglichkeit der Weiternutzung der Bestandsgebäude (Schule und Sporthalle) nach einer Sanierung. Auch spricht die zentrale Lage im Stadtgefüge weiterhin für diesen Standort.
Überschlägige Kostenbetrachtung:
Eine Kostenermittlung zum jetzigen Zeitpunkt kann lediglich über das Musterraumprogramm und Vergleichsprojekte erfolgen.
Das Raumprogramm für eine dreizügige Grundschule sieht ca. 2.100 m² vor. Mit Nebennutz-, Verkehrs- und Konstruktionsflächen kommt man auf circa das Doppelte, 4.200 m². Da Baupreise aktuell ganz schwer zu kalkulieren sind, wird von 5.000 €/m² ausgegangen, demnach würde der Neubau der Grundschule - ohne Grunderwerb - circa 21 Mio. € kosten.
Auf der Basis des Entwurfs Bibersfeld wird die Mensa hochgerechnet mit circa 1,6 Mio. € veranschlagt.
Nach dem gleichen Schema wie bei der Grundschule ermittelt belaufen sich die Kosten bei 4.200 €/m² für eine Dreifachhalle auf circa 12,6 Mio. €.
Die Sanierung der Bestandsschule lässt sich noch schwerer ermitteln, da die Kosten stark vom Konzept und den Sanierungszielen (Barrierefreiheit, CO2-Bilanz, etc.) abhängig sind. Nach dem heutigen Stand sind jedoch mindestens circa 10 Mio. € zu erwarten.
Zusätzliche Kosten können für gegebenenfalls erforderliche Provisorien während den Bauzeiten anfallen.
Das Regierungspräsidium hat in den Gesprächen bestätigt, dass Schulbaumaßnahmen in Hessental grundsätzlich förderfähig sind. Zum möglichen Umfang einer Förderung von Investitionen in Gesamthöhe von mindestens 45 Mio. € kann zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Aussage getroffen werden.
Weiteres Vorgehen:
Nach einem Grundsatzbeschluss über einen zusätzlichen Standort zur Weiterentwicklung der Grundschule Hessental, die angesprochene Sportstättenentwicklung und die Weiterführung des bestehenden Standorts (Sanierung/Umbau/Neubau) können die Überlegungen konkretisiert werden. In 2023 würden die Vergabeverfahren und die Planungsschritte erfolgen, so dass zur Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts ein fertiger Entwurf mit einer Kostenberechnung als gesicherte Basis vorgelegt und beschlossen werden kann.
Anlagen:
Beschlussantrag:
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Mit dem vorgeschlagenen Konzept zur Weiterentwicklung der Grundschule in Hessental besteht grundsätzlich Einverständnis.
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Die Verwaltung wird beauftragt, eine abschließende Bewertung und Beschlussvorlage vorzulegen.