TOP 4 - Zwischenbericht über den Fortschritt der Sanierung der Ballspielhalle Sulzdorf (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 135/22

Sachvortrag:

Der TSV Sulzdorf hat für die Sanierung der Ballspielhalle einen städtischen Zuschuss in Höhe von 350.000 € erhalten. Hiervon wurden rund 268.000 € (entsprechend dem Baufortschritt) ausgezahlt.

Die Dachsanierung wurde im September 2020 in kompletter Eigenleistung durchgeführt und von der Firma Thomas Treml Holzbau aus Sulzdorf betreut. Die Bauleitung übernahm Jochen Metzger, welcher Bauingenieur und Bereichsleiter für den Schlüsselfertigbau der Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG aus Crailsheim ist.
Das vorherige Eternitdach wurde innerhalb von zwei Wochen durch ein vollständig isoliertes Trapezblechdach ersetzt. Bereits vorhandene Dämmungen sind weitestgehend im Dachzwischenraum erhalten geblieben. Infolgedessen ist es durch die zusätzliche „Aufsparrendämmung“ des Trapezblechdachs zu einer erweiterten Dämmung des gesamten Daches gekommen.

Für den Boden wurde ein Kunstrasen- und Rundumbandensystem verlegt. Aufgrund von Komplexität wurden diese Arbeiten vergeben. Dabei hat man sich an die Empfehlung der WLSB gehalten. Der neue Boden hat nun ein Alleinstellungsmerkmal im ganzen Schwäbisch Haller Landkreis, da bisher nur in Kalt- und Freilufthallen Kunstrasen als Hallenbodenbelag zu finden ist.

Außerdem wurde im Februar diesen Jahres mit der Sanierung der Duschen begonnen.
Die Duschen wurden von der Firma TH Fliesen aus Ilshofen neu gefliest, da aufgrund der Coronaproblematik eine selbstständige Sanierung durch die Vereinsmitglieder nur sehr schwer zu realisieren gewesen wäre. Es stehen noch Restarbeiten in der Dusche an. Beispielsweise die Erneuerung und Anschluss der Duscharmaturen, Sanierung der Decken in den beiden Duschräumen sowie Anschaffung und Einbau zweier neuer Duschtüren.

Unabhängig von den Restarbeiten wurde die Ballspielhalle ab dem 01.12.2021 in Betrieb genommen.

Der Sitzungsvorlage ist eine gewerkeweise Auflistung der Sanierungsaufwendungen beigefügt. Für die Finanzierung der Restarbeiten werden voraussichtlich 5.000 € benötigt. Der Verwendungsnachweis ist bis Ende dieses Jahres zu führen.

Anlage: Auflistung der Sanierungsaufwendungen

Beschlussantrag:

Der Zwischenbericht wird zur Kenntnis genommen.

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