§ 6 - Entgeltordnung für die Spezialmärkte Krämermarkt und Weihnachtsmarkt (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 13. April 2022, 12:11 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Der Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall schlägt eine aktualisierte und vereinheitlichte Entgeltstruktur für die Spezialmärkte „Krämermarkt“ und „Weihnachts-markt“ vor. Hierdurch sollen eine größere Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit bei der Preisgestaltung gewährleistet werden.

Als Grundlage für die beigefügten Entgeltkalkulationen dienen die Kosten nach den jeweiligen Rechnungsergebnissen von 2017, 2018 und 2019 sowie die jeweiligen Plandaten für die Jahre 2021, 2022 und 2023.

Die verschiedenen Standplätze werden in vier Kategorien aufgeteilt: allgemeine Verkaufsartikel, Kunsthandwerk, Süßwaren und Imbisse. Das Grundentgelt erhöht sich für Standplätze mit einer Standtiefe von mehr als drei Metern um 30%. Der Verkauf von Kunsthandwerk wird durch ein niedrigeres Entgelt gefördert. In Schwäbisch Hall ansässige Vereine und Initiativen, Kindergärten, Kitas, Schulen sowie anerkannt gemeinnützige Initiativen und soziale Einrichtungen erhalten einen Nachlass in Höhe von 10% vom jeweiligen Entgelt.

Zu bedenken ist, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie den seit 2015 zu verzeichnenden Bewerberrückgang in den nächsten Jahren noch verstärken werden. Während zwischen 2010 und 2015 konstant rund 200 Bewerbungen für den Krämermarkt eingegangen sind, waren es 2021 nur noch 99 Bewerbungen. Entsprechend sinkt auch die Anzahl der Standplätze. Während 2015 noch 128 Stände auf dem Krämermarkt waren, waren es 2020 nur noch 108 Stände. Die Entgeltkalkulation für den Krämermarkt geht deshalb für die nächsten Jahre von 98 Standplätzen aus. Für die Kalkulation der Platzentgelte auf dem Weihnachtsmarkt wurden diese Entwicklungen ebenfalls berücksichtigt. Hier wird mit 36 Ständen gerechnet.

In den Jahren 2017 bis 2019 sind beim Krämermarkt Kosten in Höhe von durchschnittlich 27.676,13 € entstanden. Die Einnahmen aus den Standplatzentgelten und der Stromkostenpauschale betrugen durchschnittlich 21.814,62 €. Der Krämermarkt erzielte damit einen Kostendeckungsgrad von durchschnittlich 78,82 %.

Bei einer durchschnittlichen Kostensteigerung in Höhe von 2% pro Jahr ergeben sich für die Jahre 2021 bis 2023 durchschnittliche Kosten pro Jahr in Höhe von 29.186,03 €. Mit der vorgeschlagenen neuen Entgeltstruktur kann ein Kostendeckungsgrad von 101% für den Krämermarkt erreicht werden.
Beim Weihnachtsmarkt beliefen sich die durchschnittlichen Kosten in den letzten drei Jahren auf 169.196,32 €. Die Einnahmen aus den Standplatzentgelten betrugen durchschnittlich 75.050,28 €. Zusammen mit den anderen Einnahmen im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt (u.a. Sponsoring und Kutschfahrten) deckten die Einnahmen durchschnittlich 58,27% der angefallenen Kosten.

Bei einer Kostensteigerung in Höhe von 2% pro Jahr ergeben sich für den Weihnachtsmarkt in den Jahren 2021 bis 2023 durchschnittliche Kosten in Höhe von 178.443,16 € pro Jahr. Mit der vorgeschlagenen neuen Entgeltstruktur kann für den Weihnachtsmarkt ein Kostendeckungsgrad von 97,35 % erreicht werden.

Mit Beschluss vom 26.11.2018 (§ 263/2, öffentlich) hat der Gemeinderat für Gastronomiebetreiber die Möglichkeit geschaffen, zeitlich parallel zum jährlich stattfindenden Weihnachtsmarkt einen Glühweinverkaufsstand auf der jeweiligen Sondernutzungsfläche einzurichten. Dies hat in Absprache mit dem Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung zu erfolgen. Auch in allen Fällen, in denen während der Weihnachtsmarktlaufzeit ein entsprechendes zusätzliches Angebot geplant ist, aber keine Sondernutzungserlaubnis vorliegt, ist die Genehmigung durch den Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung einzuholen.

Anlagen:
Anlage 1a: Entgeltkalkulationen Krämermarkt
Anlage 1b: Entgeltkalkulationen Weihnachtsmarkt
Anlage 2a: Entgeltverzeichnisse Krämermarkt
Anlage 2b: Entgeltverzeichnisse Weihnachtsmarkt

Beschluss:

a) Beschlussfassung der Verwaltung:

1. Die Verwaltung schlägt für den Krämermarkt eine Anpassung der Entgelte vor, die eine Kostendeckung im Umfang von 101 % ermöglichen würde.

2. Die Verwaltung schlägt für den Weihnachtsmarkt eine Anpassung der Entgelte vor, die eine Kostendeckung im Umfang von 97,35 % ermöglichen würde.

(Der Beschlussantrag der Sitzungsvorlage bleibt ohne Abstimmung.)

b) Geschäftsordnungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Vertagung dieses Tagesordnungspunktes bis zu den Beratungen im Gemeinderat im Herbst diesen Jahres oder im Rahmen einer Haushaltsstrukturkommission für die Jahre 2022/2023.
(11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Diesem Antrag ist somit zugestimmt.