§ 1 - Einsetzung und Verpflichtung der neu gewählten Mitglieder des Gemeinderats (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 17. September 2019, 16:15 Uhr von LoeschUser (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Es erfolgt die Einsetzung und Verpflichtung der neu gewählten Mitglieder des Gemeinderats durch Hr. Oberbürgermeister Pelgrim.