§ 132/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Übernachtungszahlen der Notübernachtungsstelle Kelkertor und zu den Obdachlosenzahlen in Schwäbisch Hall (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 7. November 2018, 09:08 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
siehe Anlage: Antwortschreiben
siehe Anlage: Antwortschreiben
Stadträtin Walter erkundigt sich nach den sechs angeführten Kindern, welche infolge einer Zwangsräumung in eine Notunterkunft eingewiesen wurden.
Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass nicht nur die Notübernachtungsstelle „Kelkertor“ hierzu zähle. Die Notübernachtungsstelle Kelkertor werde vorwiegend für „Durchreisende“ genutzt. Menschen, die von einer Zwangsräumung bedroht sind und theoretisch auf der Straße stehen, werden von der Stadt rechtlich „eingewiesen“. Dies kann auch die gleiche Wohnung sein, in der man bislang gelebt hat. Die Kosten werden hier zunächst von der Stadt getragen.