§ 2 - Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt; hier: Bericht über einzelne Maßnahmen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 27. April 2017, 10:01 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat (GR) hat am 13.10.2014 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
„Der GR ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern unter bestimmten Voraussetzungen in den Ergebnishaushalt umzuschichten“ (siehe § 213, TOP Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt).
Auf Wunsch des GR wurde hierfür noch der nachstehende Zusatz beschlossen:
„Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“

Im 1. und 2. Quartal 2016 wurden keine Umbuchungen vorgenommen.

Im 3. Quartal 2016 wurden Umbuchungen in Höhe von insgesamt 642.490,40 € realisiert.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat am 07.11.2016 die in der Sitzungsvorlage Nr. 296/16 (§ 225) aufgeführten Mittelumbuchungen zustimmend zur Kenntnis genommen.

Im 4. Quartal 2016 wurden folgende Umbuchungen in Höhe von insgesamt 297.065,08  € für die nachstehenden Zwecke durchgeführt:

  • Von der investiven Maßnahme 12001 „EDV-Anlage: Am Markt 9 Zweiter EDV-Standort“ wurden 51.229,12 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42110000 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ umgebucht.
    Im Gebäude Am Markt 9 wurde in einem bisherigen Lagerraum ein EDV-Serverraum eingerichtet; hierbei sind für diverse bauliche Arbeiten Auszahlungen in Höhe von 51.229,12 € angefallen. Durch die Bauarbeiten wurde lediglich die Nutzungsart eines Raumes verändert, außerdem resultiert aus dem geringen Umfang der baulichen Veränderungen keine substanzielle Sanierung des Gebäudes Am Markt 9.
    Nach den Bilanzierungsrichtlinien sind derartige bauliche Maßnahmen als Gebäudeunterhaltung  im Ergebnishaushalt zu buchen.
     
  • für die Vermessungsabteilung wurden insgesamt 11.587,45 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42710000 „Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ zur Verfügung gestellt, davon im einzelnen:
    a) von der investiven Maßnahme 16025 „Geodaten: DOP“  5.000,--  € für den Ankauf von digitalen Luftbildprodukten
    b) von der investiven Maßnahme 16023 „GPS-Dienst“  2.600,-- € für den VRSNow GPS-Positionierungsdienst. Dieser Dienst wurde im März 2016 für die Dauer von 200 Betriebsstunden oder einer Dauer von maximal 2 Jahren eingekauft. Der Positionierungsdienst  stellt keine Lizenz dar und wurde deshalb auch nicht in die Inventarliste aufgenommen.
    c) von der investiven Maßnahme 16021 „Geodaten: Historische Luftbilder“ 3.987,45 € für die Beschaffung von historischen Luftbildern
    Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016/2017 wurden von der Vermessungsabteilung die Auszahlungen für die vorstehenden Anschaffungen als investive Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2016 angemeldet. Bei der Buchung/Auszahlung der einzelnen Beschaffungen wurde festgestellt, dass solche Anschaffungen aufwandswirksam im Ergebnishaushalt abzubilden sind.
     
  • Von  der investiven Maßnahme 14002 „ Erweiterung Grundschule Breit-Eich“ wurden insgesamt  87.608,63 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ übertragen, davon im einzelnen:
    a) für die Restzahlung für die Erstausstattung mit Schränken und Büromöbeln sowie Stühlen wurden 22.475,24 € ausgabenwirksam
    b) für die Restzahlung für die Erstausstattung mit Geschirr wurden 4.169,51 € entrichtet
    c) für die Erstausstattung Erste Hilfe-Koffer wurden 400,79 € ausbezahlt
    d) für die Ausstattung mit Zimmerpflanzen sind Aufwendungen in Höhe von 7.000,00 € angefallen
    e) für die Anschaffung von 6 „Franken“ Whiteboards und 1 Schlüsselschrank wurden 1.824,17 € aufgewendet
    f) für die Beschaffung von 6 Notebooks wurden 4.621,01 € ausgegeben
    g) für die Möblierung der Kindertageseinrichtung sind Ausgaben mit 45.000,-- € entstanden
    h) für die Anschaffung von 40 „Legamaster“ Whiteboards wurden 2.117,91 € ausbezahlt
    Die angeschafften einzelnen (Einrichtungs)Gegenstände haben einen Einzelpreis unter 1000,00 € netto und sind deshalb nach dem neuen Haushaltsrecht im Ergebnishaushalt zu verbuchen.
     
  • Von der investiven Maßnahme 15021 „Gottwollshausen: Grohwiesenstraße“ wurden 92.279,37 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42120000 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ umgebucht.
    Im Jahr 2016 wurde im Zuge der Erweiterung der Grundschule Breit-Eich auch die südlich der Schule verlaufende Grohwiesenstraße umgebaut. Für den Umbau der Straße wurden lediglich die Bordsteine am straßenbegleitenden Fuß- und Radweg zwischen dem Fußgängerüberweg ( FGÜ ) und der bestehenden Busbucht teilweise erneuert sowie sehbehindertengerechte Elemente am FGÜ und der Busbucht an der Grundschule eingebaut.  Diese Bauarbeiten bedeuten keine wesentliche Erweiterung oder grundlegende Sanierung des Straßenkörpers und sind deshalb nach dem neuen Haushaltsrecht als Unterhaltungsaufwendungen im Ergebnishaushalt abzubilden.
     
  • Von der investiven Maßnahme 16029 „Renaturierung Kocher“ (im Bereich Weilerwiese) wurden 54.360,51 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42121002 „Spezielle Aufwendungen – Renaturierung Kocher“ übertragen.
    Die Maßnahme zur Renaturierung des Kochers im Bereich der Weilerwiese vom Dreimühlenwehr bis zur Friedensbrücke wurde verwaltungsintern in drei Einzelprojekte unterteilt.
    Die Teilprojekte „Fischaufstiegsanlage am Dreimühlenwehr“ und „Gewässererlebnis“ werden weiterhin auf der investiven Maßnahme 16029 abgebildet. Das Projekt „Kocherumgestaltung“ wird jedoch im Ergebnishaushalt abgewickelt, da sämtliche Veränderungen in diesem Bereich keinen baulichen dauerhaften Charakter darstellen. U.a. werden bei diesem Teilprojekt zur Herstellung einer Leitströmung sogenannte strömungslenkende Elemente – z.B. Steine oder Todhölzer – benötigt, die den Kocher ökologisch aufwerten und für die Wirkung der Fischtreppe unerlässlich sind. Außerdem werden die Uferböschungen naturnah aufgewertet, um Insekten, Vögeln und anderen Kleintieren natürliche Lebensräume zu schaffen. 

Beschluss:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den Ausführungen zu den aufgeführten Mittelumbuchungen zustimmend Kenntnis.

(ohne Abstimmung)

 

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