§ 2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Stadt Schwäbisch Hall wird Alleinerbin vom Nachlass der alleinstehenden Verstorbenen Frau Helene Ilse Schütze (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 27. Februar 2017, 14:07 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass Frau Schütze der Stadt Schwäbisch Hall ein Geldvermögen von 160.000 € vermachtet. Mit der Verwaltung des Erbes Helene Ilse Schütze wird die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist beauftragt.
Beschluss:
Kenntnisnahme