§ 4 - Aufwertung des Haalbrunnens (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016/2017 wurde von der FWV-Fraktion vorgeschlagen, mit einem überschaubaren finanziellen Aufwand den Haalbrunnen optisch aufzuwerten. Die Verwaltung hat diese Idee aufgegriffen. In der Sitzung des Gemeinderats vom 02.12.2015 wurde beschlossen, Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € in den Finanzhaushalt 2016 einzustellen.

Zwischenzeitlich wurden von der Bauverwaltung verschiedene Überlegungen zur Sichtbarmachung der historischen Techniken zur Salzgewinnung am Haalbrunnen untersucht. Eine erste Skizze wurde Anfang Juni im Rahmen einer Versammlung des Vereins Alt Hall vorgestellt. Das Konzept wurde weiterentwickelt.
Die Salzgewinnung wurde durch eine einfache Holzkonstruktion dargestellt. Hierbei wird zur Salzgewinnung das Wasser mit einem Bottich aus dem Wasserbecken aufgenommen, welches in einer Nachbildung einer Salzpfanne verdampft. Die Nachbildung mit vereinfachten Komponenten der Salzgewinnung soll die historische Bedeutung des Haalbrunnens für die Stadtentwicklung für die Besucher und Besucherinnen des Haalplatzes nachvollziehbar veranschaulichen. In Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv ist geplant, auf einer Infotafel neben dem Treppenzugang zum oben liegenden Wasserbecken die Entwicklung der Fördertechniken der Sole historisch korrekt zu präsentieren. Die Pläne und Visualisierungen dieses Konzeptes werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

Die genaueren Kosten für die Realisierung dieses Konzeptes liegen derzeit noch nicht vor.
Nach einer ersten groben Schätzung könnten bei sehr einfachem Ausführungsstandard die für diese Maßnahme vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,00 € voraussichtlich eingehalten werden. Hierbei muss auf zusätzliche Beleuchtung verzichtet werden. Die  Wartung und der Betrieb des Wasserbeckens erfolgen durch den Werkhof.

Anlage: Präsentation

Beschluss:

Das vorgestellte Konzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt in einem zweiten Schritt die genaueren Realisierungskosten zu ermitteln und die Ausführungsplanung des Konzeptes in der nächsten Sitzung nochmals vorzulegen.

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