§ 3/1 - Einrichtung einer Strukturkommission (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 7. Januar 2016, 13:10 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Aufgrund des strukturellen Defizit im Doppelhaushalt 2016/2017 schlägt die Verwaltung die Einrichtung einer Strukturkommission vor. Diese wird temporär für das 1. Halbjahr 2016 eingerichtet.
Die Strukturkommission besteht aus 12 Mitgliedern und Vorsitzendem. Die Besetzung erfolgt entsprechend den Gremien Hospitalausschuss, Personal- und Organisationsausschuss und Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur.
Die Fraktionen werden gebeten, ihre Mitglieder bis 26. November 2015 der Geschäftsstelle des Gemeinderats zu nennen.
Die Berufung erfolgt in der Sitzung des Gemeinderats am 02.12.2015.
Beschluss:
Der Einrichtung einer Strukturkommission - wie oben beschrieben - wird zugestimmt.