§ 11 - Überplanmäßige Mittelbereitstellung für Leistungen der Stadtbetriebe Schwäbisch Hall - Eigenbetrieb Werkhof im Wirtschaftsjahr 2014 (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Stadtbetriebe Schwäbisch Hall Eigenbetrieb Werkhof haben in ihrem Wirtschaftsplan 2014 Erlöse für Leistungen des Werkhofes gegenüber der Stadt Schwäbisch Hall mit insgesamt 4.850.000 € vorgesehen.
Im Haushaltsplan 2014 der Stadt Schwäbisch Hall waren 4.871.525 € im Ergebnishaushalt bereitgestellt, wovon jedoch rd. 12.189,-- € für investive Maßnahmen in den investiven
Finanzhaushalt übertragen wurden. Im Ergebnishaushalt 2014 der Stadt Schwäbisch Hall standen somit Haushaltsmittel mit 4.860.336,-- € für aufwandswirksame Werkhofrechnungen zur Verfügung. Dieser Betrag ist nahezu identisch mit dem im Wirtschaftsplan 2014 der Stadtbetriebe Schwäbisch Hall Eigenbetrieb Werkhof ausgewiesenen Betrag in Höhe von 4.850.000 €.
Die Stadtbetriebe Schwäbisch Hall Eigenbetrieb Werkhof haben im Wirtschaftsjahr 2014 jedoch Arbeitsleistungen im Wert von rd. 4.920.336,-- € erbracht.
Für die Bezahlung der restlichen konsumtiven Aufwendungen für Werkhofleistungen müssen im Haushaltsjahr 2014 der Stadt Schwäbisch Hall Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 60.000 € überplanmäßig bereit gestellt werden.
Im Wesentlichen werden die zusätzlichen Mittel für die Straßenreinigung benötigt.
Beschluss:
Im Haushaltsjahr 2014 der Stadt Schwäbisch Hall werden für zusätzliche Aufwendungen der Stadtbetriebe Schwäbisch Hall Eigenbetrieb Werkhof im Wirtschaftsjahr 2014 überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 60.000,-- € bereitgestellt.