§ 4 - Pauschale Essensabrechnung an Grundschulen - VORBERATUNG - (öffentlich)
Sachvortrag:
An acht von zehn Grundschulen wird in Schwäbisch Hall zur Zeit ein warmes Mittagessen angeboten. Es variieren dabei sowohl die Essenslieferanten als auch die Essenspreise (je nach Lieferant). Eine Vereinheitlichung des Anbieters wurde bisher nicht gewünscht, da gerne auf die Lieferanten im Einzugsgebiet zurückgegriffen wird.
Die Abrechnung gegenüber den Eltern erfolgt bisher dezentral an jeder Schule zum Teil über die Sekretariate zum Teil über die städtischen Betreuungskräfte oder Fördervereine. Diese manuelle Abrechnungen sind jedoch sehr aufwändig. Steigende Teilnehmerzahlen und die Sepa-Umstellung erschweren das Ganze zunehmend.
Es werden zwei Modelle zur Umstellung diskutiert:
Variante A: Umstellung auf ein elektronisches Abrechnungssystem.
Variante B: Einführung von monatlichen Pauschalen
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile schlägt der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales vor nach und nach auf ein pauschales Abrechnungssystem zentral über die Stadt Schwäbisch Hall umzustellen. Die Grundschulen Am Langen Graben und Steinbach wünschen eine Umstellung bereits zum neuen Schuljahr 2014/15. Den anderen Grundschulen wird die Umstellung zeitnah ebenfalls empfohlen.
An der Grundschule Steinbach wird das Mittagessen auf der Comburg angeboten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Hauptgericht mit Nachtisch für 3.70 € pro Essen. Vor der letzten Erhöhung (seit Januar 2014) wurde mit den Eltern gesprochen, ob evtl. anstatt einer Erhöhung des Preises künftig auf den Nachtisch, der an den anderen Schulen nicht üblich ist, verzichtet wird. Die Entscheidung der Eltern fiel jedoch zugunsten des Nachtisches. Eine Erhöhung des Essenspreises wurde dafür in Kauf genommen. Um das erweiterte Angebot auch künftig bieten zu können, schlägt der Fachbereich vor, für Grundschulen mit einem erweiterten Angebot (mehr als ein Hauptgericht) ein höheres Entgelt festzusetzen.
Pauschale Entgeltberechnung:
Grundlagen der pauschalen Abrechnungssätze
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Die Teilnahmepflicht der Kinder am Ganztagesunterricht nach Schulgesetz gilt für ein Schuljahr. Die Pauschalen wurden deshalb für 11 gleiche Monatsraten (September bis Juli) berechnet.
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Der Preis pro Essen beträgt derzeit 3 €. Ausnahme: An der Grundschule Steinbach beträgt der Essenspreis 3,70 €.
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Zugrundegelegt wurden 185 Schultage pro Schuljahr.
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Krankheitskosten bis zu einer Woche am Stück bleiben unberücksichtigt.
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Monatsbeträge werden aufgerundet auf volle Euro.
Grundschulen mit Grundangebot (Hauptgericht)
Teilnahme/Woche |
Vollzahler in €/Monat |
Ein-Euro-Esser in €/Monat |
5 Tage |
51 |
17 |
4 Tage |
41 |
14 |
3 Tage |
31 |
11 |
2 Tage |
21 |
7 |
1 Tag |
11 |
4 |
Grundschulen mit erweitertem Angebot (z.B. Grundschule Steinbach)
Teilnahme/Woche |
Vollzahler in €/Monat |
Ein-Euro-Esser in €/Monat |
5 Tage |
63 |
17 |
4 Tage |
51 |
14 |
3 Tage |
38 |
11 |
2 Tage |
26 |
7 |
1 Tag |
13 |
4 |
Die Ortschaftsräte werden in ihrer nächsten Sitzung über den Sachverhalt informiert.
Beschluss:
1. Für die Grundschulen wird die Möglichkeit einer pauschalen Abrechnung des Mittagessens geschaffen.
2. Die Pauschalen werden wie o.g. festgesetzt. Die Pauschalsätze gelten je nach Angebot.