§ 7/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Vergabe von Bauplätzen - Antrag der SPD-Fraktion, StR Kaiser vom 07.11.2013 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Namen der SPD-Fraktion stelle ich folgende Anträge zur Vergabe von Bauplätzen:

1. Eine Vergabe von Bauplätzen findet nur statt im Rahmen einer allgemeinen Ausschreibung.

2. Bei der Vergabe sind vorrangig folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • Bewerbungen Privater haben Vorrang vor Bauträgern, Eigennutzung vor Verkauf und Vermietung
  • Familien mit Kindern haben Vorrang vor anderen. Erforderlichenfalls sind entscheidend Anzahl und Alter der Kinder.
  • Bewerber, die erstmals Eigentum in der Stadt erwerben wollen, haben Vorrang vor solchen, die bereits über Wohneigentum in der Stadt verfügen.

3. Als weitere Kriterien sollen berücksichtigt werden:

  • Projekte, die besondere Wohnformen unterstützen, wie beispielsweise generationenübergreifendes, altergerechtes oder familienfreundliches Wohnen
  • ehrenamtliches Engagement der Bewerber

Begründung:

Bei der Vergabe von Bauplätzen können nicht immer alle Bedürfnisse befriedigt werden und es ist zuweilen sehr schwierig, einzelne Belange gegeneinander abzuwägen.
Gerade deshalb ist es unseres Erachtens von großer Bedeutung, dass die Vergabepraxis transparent gemacht wird.
Darüber hinaus ist es für uns zwingend erforderlich, dass die Vergabe von Bauplätzen in neuen Baugebieten nur im Rahmen einer allgemeinen Ausschreibung stattfinden. Eine Vorabvergabe an einzelne Bewerber lehnen wir grundsätzlich ab. Erst dann, wenn eine für alle Bewerber geltende Bewerbungsfrist abgelaufen ist, können die einzelnen Belange abgewogen und bewertet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Kaiser

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