§ 6 - Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für das Baugebiet "An der Breiteich" (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit der weiteren Entwicklung des Wohngebiets „An der Breiteich“ beabsichtigt die Stadt Schwäbisch Hall, dieses Gesamtgebiet mit Nahwärme zu versorgen.
Nah- und Fernwärmevorranggebiete bestehen bereits für den Solpark, das Industriegebiet Stadtheide/ Gewerbepark West die Baugebiete Mittelhöhe II sowie V – VIII, Katzenkopf, die Stadtheide und für das Gebiet Katharinen- und Weilervorstadt sowie für das Baugebiet Grundwiesen.

Auch bei der Erweiterung des Wohngebiets An der Breiteich soll die zentrale Versorgung von den Heizungs- und Warmwasserverbrauchern gewährleistet werden. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH würde dies als Energieversorger übernehmen. Dadurch besteht auch die Möglichkeit, die Versorgung mit Strom und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.

In der Anlage 1 ist ein Lageplan mit den Bereichen, über die sich das Nahwärmevorrgang­gebiet „An der Breiteich“ erstrecken wird, beigefügt.
In der Anlage 2 befindet sich die zu beschließende Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für das Gebiet „An der Breiteich“.

Die Einzelheiten zu diesem Vorranggebiet wurden mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abgestimmt.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Satzung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für das Gebiet „An der Breiteich“.

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