§ 12/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung der Beilsteinstraße in Gailenkirchen (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 15. Januar 2013, 14:04 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
In der Sitzung des Gemeinderats am 27.06.2012 wurde die Vergabe der Erneuerung der Beilsteinstraße in Gailenkirchen beschlossen.
Die Gesamtkosten betrugen 392.068,73 €. Für die Maßnahme stehen im Haushalt jedoch lediglich 276.300,00 € an Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren zur Verfügung. Der Differenzbetrag in Höhe von 116.000,00 € muss noch überplanmäßig bereitgestellt werden.
Beschluss:
Für die Tiefbaumaßnahme „Erneuerung der Beilsteinstraße in Gailenkirchen“ werden 116.000,00 € überplanmäßig bereitgestellt.