§ 5 - Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2011 der Stadt Schwäbisch Hall; hier: Schlussbericht des Fachbereichs Revision (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hatte am 25.07.2012 die Jahresrechnung 2011 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den städtischen Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen. Zwischenzeitlich wurde die Jahresrechnung vom Fachbereich Revision geprüft. Der Schlussbericht vom 07.11.2012 wird als Anlage beigefügt. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2011 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 Abs. 2 GemO festzustellen.
Anlage: Schlussbericht 2011
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2011 der Stadt Schwäbisch Hall wird gemäß § 95 GemO mit den folgenden, teilweise neuen Schlusssummen endgültig festgestellt:
A. Einnahmen und Ausgaben von je:
Verwaltungshaushalt 91.714.836,88 €
Vermögenshaushalt 28.491.568,21 €
Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt zusammen 120.206.405,09 €
B. Als Rechnungsergebnis 2011 wird ein Überschuss mit 12.892.766,91 €
ausgewiesen und festgestellt. Dieser wird der
Allgemeinen Rücklage zugeführt.
C. Der Stand der Allgemeinen Rücklage wird festgestellt mit 37.621.195,43 €
D. Der Schuldenstand der Stadt (Kämmereihaushalt)
aus äußeren Darlehen wird festgestellt mit 0,00 €
E. Die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Friedhöfe, Touristik und Marketing Schwäbisch Hall und Werkhof werden in der Form wie in der Sitzung des Gemeinderats vom 26.09.2012 dargelegt festgestellt.