§ 6 - Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel als Baukostenzuschuss an die GWG für das Haus der Bildung (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 19. Juni 2012, 13:45 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Im Rahmen der Baukostenabrechnung mit der GWG für das Haus der Bildung ist ein Baukostenzuschuss in Höhe von 25.000 € für die Wegweisung innerhalb der Gebäude, zwei große PIN-Wände im Eingangsbereich zum Aushang von Veranstaltungs- oder Lehrgangsplakaten sowie den Bilderfries in den Fluren erforderlich. Da im Doppelhaushalt 2012/13 hierfür keine Mittel bereit stehen, werden diese außerplanmäßig beim Produkt-Nr. 27.40.00.00 „Förderung von außerschulischen Bildungseinrichtungen“ beantragt.
Beschluss:
Der außerplanmäßigen Bereitstellung und der Bewirtschaftung von 25.000 € beim Produkt „Förderung von außerschulischen Bildungseinrichtungen“ als Baukostenzuschuss an die GWG wird zugestimmt.