§ 2 - Entmunitionierung Flugplatzgelände Solparkhier: Mittelbereitstellung für alte offene Rechnungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Baden-Württemberg (öffentlich)
Sachvortrag:
Vor 2004 hat das Land Baden-Württemberg die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung außerhalb der Konversionsfläche des Solparks übernommen.
Ab 2004 wurde diese Regelung geändert. Die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung müssen seither vom jeweiligen Grundstückseigentümer erstattet werden.
Die Stadt Schwäbisch Hall hat sich gegenüber dem Land Baden-Württemberg streitig gestellt und sich darauf berufen, dass der Gesamtauftrag für die Entmunitionierung außerhalb der Konversionsfläche bereits vor Einführung der Neuregelung erteilt wurde.
Nach mehrjährigem Rechtsstreit hat die Stadt nach Abstimmung mit dem Regierungs-präsidium Ihre Klage zurückgezogen. Es müssen dadurch bis 12.05.2010 zwei alte Rechnungen im Gesamtvolumen von 46.624,15 € beglichen werden. Mittel sind dafür nicht eingeplant.
Beschluss:
Überplanmäßige Bereitstellung von 46.624,15- € auf der HHSt. 6155.950000.9773 „Solpark: Entmunitionierung Flugplatz“.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben kann aus der Sonderrücklage Solpark erfolgen.